Am Objekt

Mängelmanagement – 4 Tipps bei Schäden am Bauwerk

Text: Walter Fürthauer| Foto (Header): © scdisilviabrazzoduro, solimonster, Josh Olalde unsplash.com

Baumängel – kleinere und auch größere – entstehen früher oder später im Zuge fast aller Bauprojekte. Für die Abnahme gilt laut VOB/B aber, dass Bauleistungen frei von Sachmängeln übergeben werden müssen. Entspricht die Leistung nicht der vereinbarten Beschaffenheit, dann kann ein Auftraggeber die Baumängel im Zuge einer Mängelanzeige rügen. Im folgenden Beitrag werden hilfreiche Tipps rund um das Mängelmanagement gegeben.

Was tun bei Mängeln?

Zum Bereich Baumangel gehören verschiedene Dinge wie Risse in der Wand oder unsachgemäße Dämmungen. Bei Bauwerken gilt, dass die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit gewährleistet sein muss. Gibt es keine Vereinbarung, dann muss die gewöhnliche Verwendung möglich sein und das Bauwerk muss dem Zustand ähnlicher Werke entsprechen. Zudem müssen die erbrachten Leistungen zum Zeitpunkt der Bauabnahme den anerkannten Regeln der Technik entsprechen.

Werden diese Vorgaben von Auftragnehmern nicht erfüllt, so haben Auftraggeber das Recht, die fehlenden oder fehlerhaften Leistungen zu beanstanden. Dies geschieht mit einer Mängelrüge bzw. Mängelanzeige – beide Begriffe bezeichnen eine schriftliche Aufforderung zur Beseitigung von Mängeln innerhalb des Gewährleistungszeitraums.

1. So früh wie möglich rügen

Treten offene oder verstecke Mängel innerhalb der Gewährleistungsfrist auf, so sollte der Auftraggeber schnell reagieren und die Mängel rügen. Passiert dies erst nach der Bauabnahme, so muss ein Auftraggeber selbst nachweisen, dass der Mangel von der Baufirma verursacht wurde. Kann ein Mangel vor Abnahme nachgewiesen werden, dann gibt es im Zuge der Abnahmereife zwei Aspekte zu bedenken:

  • Das BGB (und ABGB) besagt, dass ein Auftraggeber ein Bauwerk nicht übernehmen muss, wenn ein Mangel besteht – egal, ob dieser wesentlich oder unwesentlich ist.
  • Laut VOB (und ÖNORM) kann die Übernahme eines Bauwerks nur dann abgelehnt werden, wenn es um einen wesentlichen Mangel geht, der eine gewöhnlichen Verwendung behindert bzw. unmöglich macht.

2. Lückenlos dokumentieren

Weiters ist es essenziell, die Mängel – sobald sie auftreten – schriftlich so genau wie möglich festzuhalten. Die Bauüberwachung obliegt i. d. R. dem Auftraggeber, allerdings übergibt dieser die Aufgabe häufig an eine versierte Person vom Fach wie dem Ingenieur oder Architekt oder es wird ein Bauleiter beauftragt.

Ein Teil der Bauüberwachung ist auch die Feststellung von Mängeln und die Kontrolle der Beseitigung. Dank Baumanagement-Software ist es möglich, alle relevanten Inhalte zu Mängeln zentral festzuhalten. So kann der Bauleiter mit einer App wie BauMaster® direkt vor Ort seine Aufzeichnungen machen. Eine genaue Beschreibung samt Ausmaß, Ort (Stockwerk) und Bildmaterial erleichtert das Mängelmanagement maßgeblich und gewährleistet eine vollständige Mängelanzeige.

 

3. Korrekte Mängelrüge schreiben

Es gibt in der VOB keine gesetzlichen Vorgaben bezüglich des Inhalts einer Mängelrüge. Unverzichtbar ist jedoch die Schriftlichkeit einer Mängelanzeige. Dank der bereits erwähnten lückenlosen Aufzeichnung kann diese leicht erstellt werden und dient im Falle eines Rechtsstreits als Beweis.

Folgende Aspekte gehören in eine schriftliche Mängelrüge:

  • Informationen zum Bauprojekt
  • Bauvertrag
  • Beteiligte Parteien
  • Genaue Beschreibung des Mangels (Ort, Art & Ausmaß)
  • Dokumentation von vor Ort (Fotos, Kommentare und mehr)
  • Aufforderung zur Beseitigung
  • Angemessene Frist zur Beseitigung
  • Hinweise zu den Konsequenzen bei nicht-Erfüllung (z. B. Mängelbeseitigung auf Kosten des Auftragnehmers)

Es ist essenziell, eine Mängelrüge mit so vielen Informationen und Details zu formulieren, wie möglich. Sie sollte klar und deutlich zu verstehen sein.

Mängelmanagement – 4 Tipps bei Schäden am Bauwerk

Was getan werden sollte, wenn Mängel am Bauwerk auftreten. © BauMaster

Fazit

Mängel am Bau sind eine ärgerliche Sache, aber keine Seltenheit. Wenn man schnell reagiert und auf eine lückenlose Baustellenüberwachung bzw. -dokumentation zurückgreifen kann, so lässt sich eine nachvollziehbare und beweissichere Mängelrüge erstellen.

Zur Person

Walter Fürthauer, der im Artikel sein Expertenwissen teilt, ist Bmstr. Walter Fürthauer – Baumeister, gelernter Maurer und Leiter von Hoch-, Wohn- und Betriebsbauten, der die Herausforderungen am Bau genau kennt. Seine Vision vom vernetzten Bau erhielt durch die fortschreitende Digitalisierung so richtig Aufwind und so hat er sein gesamtes Know-how in BauMaster® gesteckt – eine Bauprojektmanagement-Software, die alle Bedürfnisse von Bauverantwortlichen, von der Bauplanung bis hin zur Objektübergabe, stets erfüllt.

Mängelmanagement – 4 Tipps bei Schäden am Bauwerk

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