Ausgabe Februar | März 2025

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AUSZUG AUS DEM INHALT:

IM BLICKPUNKT

Nachbericht zur 17. Tagung für Ihren SanierungsVorsprung
Ob vorliegende bauliche Mängel, die es zu beseitigen gilt, oder der ungewisse Zustand des Bestandsgebäudes: Gerade im Altbau ergeben sich bei Sanierungen oft strittige Punkte. Geht es um den Brandschutz, kann es im wahrsten Sinne des Wortes brandgefährlich werden. So galt es auf der 17. Tagung für Ihren SanierungsVorsprung im vergangenen November Brandschutzertüchtigung im Altbau in den Fokus zu nehmen. Das hochkarätige Expertenteam, bestehend aus Bauingenieuren, Sachverständigen sowie Rechtsanwälten, gab den knapp 100 Anwesenden einen umfangreichen Überblick über diverse Aspekte des umfangreichen Themengebiets und stellte anschaulich dar, warum Ertüchtigungen im Sinne einer späteren Schadensvermeidung einen hohen Stellenwert einnehmen sollten.

Youtube-Tipp: „Der Fachwerker“

Zukunftssicher & umweltfreundlich: Neue Musterbauordnung

AM OBJEKT

(Un-)Fachgerechte Ausführung zweier Dachterrassen
Bei Kleinoden der Abdichtungskunst, wie Balkonen, Vordächern, Dachterrassen und Freisitzen, besteht oftmals ein hohes Fehlerpotenzial. Insbesondere, wenn es um die Ausführung und Sanierung großflächiger Flachdächer geht. Anhand zweier Praxisbeispiele zeigt dieser Beitrag auf, was an dem sensiblen Bauteil Flachdach beim Neubau sowie bei der Sanierung falsch, aber auch richtig gemacht werden kann.

Sanierung eines gemischten Wohn- und Geschäftshauses
Die Sanierung des historischen Wohngebäudes sowie des anschließenden Geschäftsgebäudes brachte einige Herausforderungen mit sich. Es galt, Grundrissanpassungen vorzunehmen, Dämmmaßnahmen umzusetzen, einen Innenausbau vorzunehmen und die Haustechnik zu modernisieren. Es wurde sich auch der Außenanlagen sowie der Dachdeckung der Gebäude angenommen. Der Autor ist Eigentümer des Gebäudes und beschreibt die Schritte der Umsetzung sowie seine Erfahrungen bei den umfassenden Sanierungsmaßnahmen.

ZUR SANIERUNG

Typische Fehlerquellen bei luftdichten Sanierungen im Dachgeschoss
Vor allem bei Sanierungen im Bereich des Dachgeschosses sollte Luftdichtheit im Fokus stehen. Der folgende Beitrag stellt dar, welche typischen Fehlerquellen es bei Sanierungsmaßnahmen in diesem Bereich gibt, und zeigt anschaulich an Beispielen, wie im Sinne einer fachgerechten Umsetzung agiert werden sollte. Denn: Neben Wärmeverlusten drohen bei einer unkorrekten Ausführung auch Bauschäden.

IM DETAIL

Serie „Begrünte Flachdächer“, Teil 1 – Konstruktionsarten, Planungsschritte und statische Nachweise

Flachdächer eignen sich in vielen Fällen gut für die Aufnahme von Begrünungen. Dies liegt im Wesentlichen daran, dass Flachdächer eine ebene und horizontale sowie meist großflächige Unterlage für die Begrünungsschichten bieten. Außerdem sind zusätzliche Sicherungsmaßnahmen gegen Abrutschen der Begrünung, wie dies bei geneigten Dächern ab einer bestimmten Dachneigung der Fall ist, nicht erforderlich. In unserer Serie zu begrünten Flachdächern erfahren Sie im folgenden ersten Teil, welche Konstruktionsarten im Sinne einer fachgerechten Ausführung sich eignen, welche Planungsschritte stattfinden und welche statischen Nachweise vonnöten sind.

Bekannte und innovative Lösungen für Flachdachaufbauten

Flachdächer bieten neben den architektonischen Gestaltungsmöglichkeiten wertvolle Nutzungsvorteile für begeh- und befahrbare Flächen oder auch für Dachbegrünungen. Dieser Artikel gewährt einen Überblick über innovative Flachdachaufbauten, Abdichtung und essenzielle Maßnahmen für deren Langlebigkeit.

Mangelhafte Planung und Ausführung von Bauwerksabdichtungen

Die Durchfeuchtung erdberührter Bauteile und das Eindringen von Wasser in Bauwerke und Bauteile ziehen immer wieder erhebliche Bauschäden nach sich und verursachen extreme Haftungsfälle. Der Baugrund stellt dabei besondere Anforderungen an alle Baubeteiligten. Aber auch fehlerhaft ausgeführte Ausschreibungen sind nicht zu unterschätzen und bergen ein erhöhtes Risiko. Der folgende Beitrag zeigt an beispielhaften Objekten, welche Fehler durch mangelhafte Planung und Ausführung von Bauwerksabdichtung vermieden werden können.

NEUE REGELN

Die novellierte Gefahrstoffverordnung im Überblick

Im Dezember 2024 trat die novellierte Gefahrstoffverordnung in Kraft. Dies bedeutet für Unternehmen und Tätige in der Baubranche einige Änderungen, die es nun zu beachten gilt. Unser Experte gibt im Folgenden einen Überblick über die wichtigsten Änderungen, gegliedert nach den Abschnitten der Verordnung. Besonders auf den Umgang mit Asbest beim Bauen im Bestand, aber auch mit anderen Gefahrstoffen, legt die novellierte Gefahrstoffverordnung einen Fokus.

IM STREITFALL

Die wichtigsten Gewährleistungsurteile für die Baupraxis kurz kommentiert

Dargestellt ist nachfolgend eine Auswahl von Gewährleistungsurteilen, die im Jahr 2024 veröffentlicht wurden und für die Baupraxis immer wieder auftretende Fragen beantworten. Einige von ihnen beschäftigen sich damit, wann überhaupt ein Mangel vorliegt und welche Bedeutung Vorgaben von Baustoffherstellern haben. Andere Urteile machen die große Bedeutung der Hinweisobliegenheit des Auftragnehmers deutlich. Bemerkenswert ist auch eine Entscheidung, welche die Notwendigkeit der Mitwirkung des Auftraggebers bei der Mängelbeseitigung aufzeigt. Von Interesse sind zudem die Urteile, die sich mit dem Aufwand der Mängelbeseitigung auseinandersetzen. Zu beachten ist schließlich ein Urteil, das die Folgen der Haftung des Auftragnehmers darstellt, wenn er ohne Pläne baut.

Ein (abgedichteter) Neuanfang

Vielleicht haben Sie es bemerkt – in der letzten Ausgabe dieser Fachzeitschrift, welche Sie im Dezember in der Hand hielten, fanden sich keine Weihnachtsgrüße oder -wünsche. Dies war eine bewusste Entscheidung, wird doch der letzte Monat des Jahres oft gestresst zwischen Jahresabschluss, Weihnachtsvorbereitungen und dem Gang auf den Weihnachtsmarkt verbracht. Aber auch in den Betrieben und Unternehmen, und damit sowohl in Ihrem als auch in meinem Alltag, zerrt der Dezember an den Nerven.

Da sehnt so mancher den Anfang des nächsten Jahres herbei. Ein neues Jahr bedeutet immer auch einen Neuanfang und Aufbruchsstimmung macht sich breit. Für mich sind Januar und Februar spannende Monate. Veränderungen, an deren Umsetzung man sich in den letzten Monaten nicht gewagt hatte, werden nun vorgenommen. Auch so manche Ziele und Vorsätze werden sich gesetzt. In diesem Sinne hoffe ich, dass Sie erholt in das Jahr 2025 gestartet sind und wünsche Ihnen auch weiterhin viel Erfolg bei der Bewältigung Ihrer beruflichen Herausforderungen!

Die Notwendigkeit eines Neuanfangs gibt es auch bei Gebäuden – besonders, wenn es an der Dichtheit hapert. In dieser Ausgabe setzen wir den Schwerpunkt auf dichte Gebäude und zeigen Ihnen u. a. ab S. 9 am konkreten Objekt, wie die Sanierung und Abdichtung zweier Dachterrassen gelingt. Ab S. 39 lesen Sie außerdem über die notwendige Abdichtung erdberührter Bauteile. Passend zum Jahresanfang legt unser Experte ab S. 50 den Fokus auf die Rechtsprechung 2024 und bringt Ihnen die wichtigsten Gewährleistungsurteile für die Baupraxis näher.

Eine spannende Lektüre wünsche ich Ihnen!

Lioba Listl
Redaktion „der bauschaden“