Ausgabe April | Mai 2017

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AUSZUG AUS DEM INHALT:

IM BLICKPUNKT
Zweite bauschaden-Fachtagung ein voller Erfolg
Am 16. März veranstaltete der FORUM VERLAG, der die Zeitschrift „der bauschaden“ publiziert, die zweite bauschaden-Fachtagung. Es kamen rund 100 Teilnehmer in das Gesandtenhaus der Residenz Würzburg, um sich von den Referenten Tipps und Lösungen zum „Feuchteschutz von Holzdachkonstruktionen“ zu holen.

Neues Baurecht voraussichtlich ab Januar 2018
Der Bundestag hat am 9. März für den Regierungsentwurf zur „Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung“ in geänderter Fassung gestimmt. Der Bundesrat hat dem Gesetz am 31.03.2017 zugestimmt. Damit gilt für Verträge, die nach dem Inkrafttreten geschlossen werden, voraussichtlich ab 01. Januar 2018 ein neues Baurecht.

Entsorgung von HBCD-haltigen Dämmstoffen weiter problematisch
Ende letzten Jahres hatte sich der Bundesrat darauf geeinigt, die Einstufung der HBCD-haltigen Polystyrole – allgemein unter Styropor bekannt – als gefährliche Abfallart für ein Jahr auszusetzen. Der Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH) hatte damals schon befürchtet, dass damit die Lösung des Entsorgungsnotstands, der durch die „neue Gefährlichkeit“ entstanden ist, nur aufgeschoben, aber nicht behoben ist. Eine aktuelle Umfrage des ZVDH unter seinen Mitgliedsbetrieben scheint dies zu bestätigen.

AM OBJEKT
Auf starken Beinen
Ein vor ca. 250 Jahren errichtetes Gebäude wurde im Laufe der letzten Jahrhunderte mehrmals und undokumentiert verändert. Dies erfolgte vor allem im Gebäudeinneren, die Außenseiten wurden mehr oder weniger belassen. Doch gerade hier waren stabilisierende Maßnahmen dringend notwendig.

ZUR SANIERUNG
Sanieren bei Setzungen
Jedes Bauwerk ruht in irgendeiner Weise auf dem Baugrund. Die Eigenlasten des Bauwerks sowie die von ihm aufzunehmenden Nutzlasten, Verkehrslasten usw. werden auf den Baugrund übertragen und sind von diesem abzuleiten. Bauwerk und Baugrund stehen somit in einer Wechselwirkung. Können die aus dem Bauwerk resultierenden Lasten nicht verträglich abgeleitet werden, sind Setzungen die Folge, welche die Nutzung einschränken oder verhindern. Im schlimmsten Fall können sie zu einem Stabilitätsverlust, das heißt einem Bruch, führen.

Baugrundverbesserung
Die Anwendungsmöglichkeiten von Expansionsharz sind vielfältig. So kann dieses beispielsweise zur Sanierung von Gründungen eingesetzt werden. Der folgende Beitrag erläutert die Wirkungsweise des Expansionsharzes und gibt anhand von Beispielen einen Überblick über die verschiedenen Einsatzgebiete.

IM DETAIL
Korrosionsschutz im Betonbau
Bewehrungsstahlkorrosion bei Stahlbeton lässt sich im Regelfall durch eine ausreichend hohe Betondeckung und / oder Betongüte dauerhaft verhindern. In Sonderfällen, wenn Carbonatisierung der Betondeckung oder Chloridzutritt zum Bewehrungsstahl nicht mit Sicherheit auszuschließen ist, kann es erforderlich sein, einen zusätzlichen Korrosionsschutz anzuwenden. Hierfür stehen in Deutschland verzinkte und nichtrostende Betonstähle zur Verfügung.

NEUE REGELN
Abdichtung unter Rädern
Der vorliegende 2. Teil des Beitrags „Abdichtung unter Rädern“ gibt einen Überblick über die für die Abdichtung von befahrbaren Verkehrsflächen aus Beton zur Verfügung stehenden Abdichtungsstoffe. Neben Regeln zur Planung und Ausführung der Flächenabdichtung wird zudem die Detailausbildung von starren und beweglichen Anschlüssen sowie von Bewegungsfugen und Entwässerungsbauteilen vorgestellt.

IM STREITFALL
Soll-Zustand erfüllt?
Sichtestriche gelten bei Bauherren derzeit als modern. Nach dem Einbau kommt dann allerdings oft das „böse Erwachen“, wenn die Erwartungen, die an das optische Erscheinungsbild gestellt wurden, nicht erfüllt sind und der Sichtestrich als zu „unruhig“ oder zu „(un-)gleichmäßig“ empfunden wird. Der folgende Beitrag zeigt die wichtigsten Fragen auf, welche bereits im Vorfeld einer Baumaßnahme geklärt werden sollten.

Noch im Rahmen? 
Wenn Auftraggeber und Auftragnehmer über eine mangelhafte Ausführung streiten, geht es oftmals auch um die Frage, ob ein Mangel zu beseitigen ist oder ob der Auftragnehmer eine Nachbesserung verweigern kann, weil der Mangel unbedeutend und / oder die Mangelbeseitigung unzumutbar ist. Der folgende Beitrag klärt über diese Thematik auf.

Mängel richtig beweisen
Vor Gericht bekommt nicht derjenige Recht, der Recht hat, sondern der sein Recht beweisen kann“. Diese auf einen einfachen Nenner gebrachte Beweislastregel erlangt besondere Bedeutung bei der Durchführung der Abnahme und bei der Sicherung von Beweismitteln zum Zeitpunkt der Abnahme. Im Folgenden werden zunächst schwerpunktmäßig die Grundlagen zur Abnahme dargestellt und dann auf die regelmäßig bei der Abnahme entstehenden Probleme, insbesondere bezüglich der Beweisbarkeit von Tatsachen, näher eingegangen.

In Schräglage

In Europa sind nicht nur einige der ältesten Gebäude der Welt beheimatet, sondern auch einige der schiefsten. Besonders betroffen sind offenbar Kirchtürme. So hat der Kirchturm des ostfriesischen Orts Suurhusen eine Neigung von 5,19 Grad. Auch der Glockenturm der Midlumer Kirche (ebenfalls in Ostfriesland) und ein Kirchturm im thüringischen Bad Frankenhausen haben über bzw. annähernd 5 Grad Neigung.

Das berühmteste – wenn auch nicht schiefste – Beispiel ist jedoch der Schiefe Turm von Pisa. Der Glockenturm mit einer Abweichung von derzeit „nur“ noch ca. 4 Grad begann sich bereits während seiner Errichtung im 12. Jahrhundert zu neigen. Die Ursache für die unerwünschte Schieflage war damals wohl nicht mehr bekannt: so wurde der Turm am Rand einer ehemaligen Insel und neben einem antiken Hafenbecken errichtet – auf sandigen und tonigen Schluffen sowie marinen Ton- und Sandschichten..

Nachdem der Turm in den 1990er Jahren aufgrund seiner Schräglage einzustürzen drohte, wurden fieberhaft Lösungen gesucht. Nach oberflächlichen Maßnahmen wie der Verstärkung mit Stahlstreifen und Experimenten mit Bleibarren als Gegengewicht wurde Ende der 90er Jahre erfolgreich eine Bodenextraktion umgesetzt. Durch die Material-Entnahme sackte das Erdreich samt Turm nach, worauf dieser sich leicht aufrichtete. Heute ist die Touristenattraktion wieder in kleinen Gruppen begehbar.

Doch nicht nur altehrwürdige Gebäude reagieren auf Baugrundveränderungen und leiden unter Setzungen oder damit verbundenen Folgeschäden. Deshalb stellt sich immer noch die Frage: Kann der vorliegende Schaden ein Setzungsschaden sein? Und wenn ja, wie ist er zu beheben? Die beiden Beiträge in der Rubrik „Zur Sanierung“ zeigen zeitgemäße Lösungen.

Eine anregende Lektüre wünscht Ihnen

Anke Jahn
Chefredakteurin „der bauschaden“