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Sichere Entwässerung von Terrassen und Balkonen

Text: Thomas Stulik | Foto (Header): © alexandre zveiger – stock.adobe.com

Dass bei der Entwässerung von Balkonen und Terrassen immer wieder falsch geplant bzw. ausgeführt wird, beweisen die vielen dokumentierten Feuchtigkeitsschäden in der Praxis. Diese Schäden setzen sich oft bis ins Innere des Gebäudes fort, wo sie auf Dauer zu teuren Folgeschäden für die Bauherren bzw. Eigentümer führen. Vermeiden lassen sich solche Folgen nur durch eine vorausschauende Planung und exakte Bauausführung.

Auszug aus:

der bauschaden
Ausgabe Februar / März 2022
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Die Planung und Ausführung von Terrassenentwässerungen verlangen ein Höchstmaß an individueller Anpassung. Egal, ob Abdichtung der Terrasse oder Gestaltung des Bodenaufbaus, stets müssen die objektspezifischen Gegebenheiten berücksichtigt werden. Auch im sensiblen Tür- und Fassadenbereich von Terrassen muss zu jeder Zeit sichergestellt sein, dass keine Feuchtigkeit von außen in das Gebäude eindringen kann.

 

Normen für Entwässerungssysteme

Bei der Planung und Ausführung von Entwässerungssystemen für Balkone, Terrassen und Loggien müssen, wenn diese Vertragsbestandteil sind und dezidiert nicht ausgeschlossen wurden, die einschlägigen Normen beachtet werden. Darin werden Balkone, Terrassen und Loggien als genutzte Dächer verstanden, wodurch die einschlägigen Regelwerke zwingend als Mindestanforderung (oder besser) umzusetzen sind.

Für die Planung und Bemessung der Regel- und Notentwässerung gelten die Bestimmungen gemäß ÖNORM B 2501 [1] und ÖNORM EN 12056-3 [2], für die Abdichtung im Außenbereich die ÖNORM B 3691 [3] und ÖNORM L 1131 [4]. Auszugsweise wird dort u. a. Folgendes geregelt:

  • Bei Dachflächen mit punktförmiger, nach innen abgeführter Entwässerung muss zusätzlich zu den Abläufen der einzelnen Teilflächen mindestens ein für die Summe aller Teilflächen dimensionierter Notüberlauf oder Notablauf vorgesehen werden.
  • Mehrere reguläre Abläufe einer Teilfläche, welche auf verschiedenen Strängen abgeleitet werden, können als Notüberlauf herangezogen werden.
  • Das Entwässerungssystem für den Regelfall und das Notentwässerungssystem müssen gemeinsam das am Gebäudestandort zu erwartende 5-Minuten-Regenereignis mit einer Wiederkehrzeit von 100 Jahren r(5,100) ableiten können.
  • Rechteckige Querschnitte von Notabläufen sind vorzuziehen – sie werden seitens der Industrie als Systembauteile bereits angeboten.
  • Die maximale Anstauhöhe der Ab- und Notüberläufe darf zu keinen Wassereintritten bei An- und Abschlüssen zu aufgehenden Bauteilen führen.
  • Zur Verbesserung der Entwässerung ist der Untergrund für die Abdichtung im Bereich der Dachabläufe abzusenken – Empfehlung: 2 cm.
  • Bei Verwendung von Entwässerungsrinnen (Rigolen) vor Hochzügen kann unter bestimmten Voraussetzungen (Rigolbreite, Vordach etc.) die Hochzugshöhe reduziert werden.
  • Die Hochzugshöhen betragen im Regelfall ≥ 15 cm, bei erhöhter Anforderung ≥ 20 cm.
  • Eine Entwässerung muss in der Abdichtungsebene und in der Belagsebene sichergestellt sein und für Wartungszwecke zugänglich gemacht werden.
  • Ein effektiver Mindestabstand der Abläufe zu jeglichen aufgehenden Bauteilen von ≥ 50 cm ist bereits in der Planung zu berücksichtigen.

 

Vorsicht bei „kleinen Spalten“

Feuchtigkeitsprobleme auf Terrassen entstehen z. B. über das physikalische Phänomen der Kapillarität. Dabei handelt es sich um ein physikalisches Verhalten von Flüssigkeiten, das bei Kontakt mit Kapillaren auftritt. Kapillaren können z. B. enge Röhren, Spalten oder Hohlräume sein. Bestimmte Flüssigkeiten wie Wasser haben die Eigenschaft, das Material des Kapillargefäßes zu benetzen. Durch die Adhäsionskraft, die Anziehungskraft zwischen zwei verschiedenen Körpern, steigt die Flüssigkeit in der Kapillare nach oben. Je schmaler der Spalt, desto stärker ist die Kapillarität und desto höher steigt die Flüssigkeit. Bild 1 veranschaulicht sehr gut den kapillaren Eintrag in Abhängigkeit von der Spaltbreite. Im Selbstversuch wurde zwischen zwei Glasscheiben eine Büroklammer (links im Bild erkennbar) geklemmt und somit ein Spalt von ca. 2 mm Breite erzeugt. Rechts liegen die Glasplatten aneinander und erzeugen somit einen Spalt von beinahe 0,0 mm. Ergebnis: Es ist eindeutig erkennbar, dass sich die Flüssigkeit rechts weit über 170 mm kapillar hochzieht.

Unter [5] sind Berechnungsformeln bzw. Herleitungen für die Kapillargleichung ersichtlich bzw. abrufbar. Bei einem Kapillarradius (Glaskörper) von 1 mm beträgt die Steighöhe (vertikal stehend) von Wasser schlichte 14 mm – jedoch bei einem Radius von 0,1 mm = 140 mm, und bei 0,01 mm beträgt die Steighöhe unglaubliche 1.400 mm! Ähnliche Werte wurden bei dem gezeigten Selbstversuch erzielt.

 

Rückstausicherheit bei Abläufen

Die Anschlussflansche der Boden- oder Attikagullys führen meist zu den wenigsten Problemstellen, v. a. deshalb, weil sie als Systembauteile zur Verfügung stehen. Selbstverständlich ist auch bei diesen dichten Einbindungen besonders auf die materialspezifischen Gegebenheiten zu achten.

Problematisch wird es, wenn nicht zu Ende geplant oder gedacht wird. Was geschieht, wenn der Stutzen des Systemgullys nicht dicht an das weitere Ablaufrohrsystem angeschlossen wurde? Bei nach innen geführten Entwässerungen führt dies bereits nach Kurzem zu massiven Wassereinträgen in die Unterkonstruktion. Auch bei nach außen geführten Ablaufsträngen sind Wassereinträge in die Unterkonstruktion bzw. in das Rauminnere über etwaige Bauteilfugen unterhalb der Abdichtungsebene möglich. Dies geschieht über Rückstau und/oder kapillaren Eintrag. Die Bilder 2 bis 4 zeigen ein außen geführtes Entwässerungssystem. Nach einer Wasserprobe zeigte sich, dass offensichtlich durch eine Kapillare der einzelnen Rohrteile zueinander das „einsaugende“ Wasser über Hohllagen im Baukörper sowohl bis in den Jalousiekasten der darunter gelegenen Terrasse als auch im Rauminneren über Deckenauslässe der unteren Wohnung austritt. Seitens der Geschädigten wird berichtet, dass bei stärkerem Regen ein Gefäß darunter gestellt werden muss. Dies würde zusätzlich auf einen Kanalrückstau schließen lassen.

Das Thema Kanalrückstau ist v. a. im urbanen Gebiet beinahe bei jedem Starkregenereignis ein auftretendes Problem. Auch wenn die propagierten Gründächer als Retentionsbecken künftig eine wesentliche Rolle spielen werden, stellen undichte Abläufe weiterhin einen gravierenden Mangel dar. Vergessene oder herausgedrückte Gummidichtungen der PVC-Rohre (Bild 4) sowie lose aneinandergesteckte Rohrmanschetten führen zu stetigem als auch massivem Wassereintrag in die Bausubstanz.

 

 

T-Stöße, Bauteileinbindungen, lose aneinanderliegende Bleche & Co

Die vorher genannten Werte beziehen sich immer auf vertikale Versuchsebenen. Im Abdichtungsbereich wird das Mindestgefälle mit 2 % (ohne die Berücksichtigung der Durchbiegung mind. 3 %) normativ geregelt. Also legen wir die Glasröhrchen auf unsere Dächer und Terrassen gedanklich um – somit ergibt jede kleine Fehlstelle einen massiven Folgemangel!

Auch muss vor lose aneinanderliegenden Blechen und gerissenen Lötnähten gewarnt werden, denn sie tragen ebenfalls zu einem verstärkten Wassereintrag bis in die Unterkonstruktion bei. Im Bild 5 ist eine Attika mit stehendem Wasser abgebildet. Ebenso sind Vernässungen in der Fassade gegeben. Hier handelt es sich um ein häufig erkennbares Erscheinungsbild, wenn einerseits die Mindestneigung unterschritten und/oder der Saumstreifen unzureichend tief versenkt ausgeführt wurde. Der Gewer­kehersteller rechtfertigte sich zu dieser Ausführung mit folgender Aussage: „Es kann das Wasser ohnehin allseitig ablaufen, und das Blech selbst nimmt an dessen Oberfläche keinen Schaden.“ Oder „Unterhalb der Attikableche wurde die Abdichtung bis zur Vorderkante verlegt.“

Für die Oberfläche des Bleches betrachtet, mag dies richtig sein, es wird jedoch spätestens dann fraglich, aus welchem Grund eine Attika bzw. Abdeckungen laut ÖNORM B 3521-1 [6] und den Fachregeln für Bauspenglerarbeiten [7] generell mit einer Mindestneigung von 3° ausgeführt werden müssen. Was wird folglich geschehen? Die im Bild 5 erkennbare Schneeauflage wird von unten erwärmt und bildet dadurch nach außen zu den kalten Seiten hin eine Barriere aus Eis – man spricht von der sogenannten Eisschanzenbildung. Das nun weiter schmelzende Wasser wird aufgrund der nun in den Randbereichen gebildeten Eisplatten zurückgehalten. Dies führt durch die unzureichende Neigung u. a. im Falzbereich verstärkt zu stehendem Wasser bis dahin, dass der Falz selbst unter Wasser steht. Die Falzverbindung beginnt nun automatisch, durch den kapillaren Effekt bedingt, verstärkt Wasser in die Unterkonstruktion einzuleiten.

Hinweis zu Falzdichtmaßnahmen: Diese wirken ausschließlich abseits der Hafter. Direkt im Auflagebereich des Hafters zum Unterfalz (kleiner Falz) hin entsteht ein kapillarer Spalt. Somit ist auch trotz Falzdichtmaßnahmen ein Wassereintrag unterhalb der Bleche gegeben. Dieses „Phänomen“ ist ebenfalls bei flachgeneigten Dächern und Steildächern anzutreffen. Nur, was hat dies grundsätzlich mit einer Abdichtungsproblematik zu tun? Viel, wie in den nächsten Absätzen näher beleuchtet wird.

 

Aus- bzw. eingeschnittene Teile am Ende von Fälzen

Weitere Schwachpunkte sind aus- bzw. eingeschnittene Teile am Ende von Fälzen – ein Dauerbrenner bei Traufen und Attikaverblechungen (Bild 6). Scharfe, mittels Schere hergestellte Einschnitte führen unweigerlich zu einer Rissbildung im Blech selbst. Grund dafür ist die dadurch entstehende Kerbwirkung, wie es auch aus dem Bereich der Flachdachfolien bekannt ist. Für den Verarbeiter sollte selbstverständlich sein, dass am Ende eines Folieneinschnitts eine Rundung mittels Lochzange unabdingbar ist. Leider ist es im Blechbereich in Vergessenheit geraten, dass auch Metalle einer solchen „Behandlung“ mittels Lochstanze oder z. B. dem Werkzeug Blechknabber bedürfen. Dieser Schneider bildet durch seine Geometrie am Ende einen „runden“ Abschluss, wodurch der Kerbwirkung entgegengewirkt und gleichzeitig der eigentliche Ausschnitt im Blech selbst in einem Zuge hergestellt wird.

Fazit: Die vorher genannte Rissbildung und stehendes Wasser tragen nun dazu bei, dass verstärkt Wasser zwischen das Blech und die Attikakonstruktion eingeleitet wird. Das Wasser wiederum verbreitet sich in der Folge zwischen der Blechabdeckung und dem Untergrund bzw. der u. a. bis zur Vorderkante der Attikakrone verlaufenden Abdichtung (Bild 7) durch den eingangs erwähnten kapillaren Effekt.

Immer wieder wird propagiert, es könne kein weiterer Schaden entstehen, da meist bei niedrigen Attikahöhen bei Terrassen und Balkonen die Abdichtungsbahn ja bis zur Außenkante geführt wurde. Es mag stimmen, dass dadurch unterhalb der Blechabdeckung eine Abdichtungsebene geschaffen wurde. Es gilt jedoch zu bedenken, womit Attikaverblechungen in deren Lage gehalten werden – nämlich durch genagelte/geschraubte Hafter und Patent-/Saumstreifen. Genau in dieser Ebene ist der Haken zu finden: Stehendes Wasser wird unweigerlich kapillar über diese unzähligen Durchdringungen (Nägel, Schrauben) in die weitere (Holz-)Unterkonstruktion geleitet. Bei Schrauben kommt noch hinzu, dass durch deren Gewindeflanken verstärkt kapillar Wasser eingezogen wird, mehr als dies bei Rillennägeln der Fall ist.

Eine Ausnahme könnte man bei bituminösen Abdichtungsbahnen vermuten, die ab einer gewissen Materialdicke von meist ≥ 3 mm als „nageldicht“ gelten. (Hinweis: Für diesen Nachweis der Nageldichtheit sind stets die jeweiligen Materialhersteller beizuziehen.) Falls eine solche Dichtheit schriftlich bestätigt wird, ist jedoch zu beachten, dass jegliche Befestigungsmittel aus nichtrostendem Stahl bestehen müssen, um dem verstärkten Feuchteanfall einer Korrosion auf die gesamte Nutzungsdauer des Bauteils entgegenwirken zu können.

Zum Schluss ist auch noch die Expansion gefrierenden Wassers zu berücksichtigen, das, von unten gegen die Blechabdeckung drückend, zu verstärkten Nagelauszügen führen kann. Fazit: Jeglicher zusätzlicher Wassereintrag unterhalb von Blechen ist zu vermeiden!

 

Attikaspeier und deren Abdeckungen

Ein weiterer Schwachpunkt sind Systemspeier, die nach außen hin, meist der Optik wegen, in die Blechdächer eingebunden werden (Bild 8). Es ist flachdachseitig alles perfekt abgedichtet, und dennoch kommt es im Bereich dieser Abläufe zu Wassereintritten. Anfangs macht diesen verstärkten Eintrag ein dicht angeschlossenes Unterdach noch mit, verliert (egal ob regensicher oder erhöht regensicher ausgeführt) jedoch mit der Zeit diese Funktionalität. Grund dafür ist die dann nicht mehr gegebene Permeabilität dieser wesentlichen und eigens in der ÖNORM B 4119 [8] geregelten Funktionsebene. Wassereintritte in die Dämmebene und bis ins Rauminnere als auch Schimmelbildung sind die Folge.

Beim besagten Ablauf kam noch hinzu, dass terrassenseitig als „Kiesfang“ ein Lochblech mit 5 mm Durchmesser versetzt wurde (Bild 9) und daraus resultierend keine (effektiv erforderliche) Entwässerung gewährleistet sein konnte. Trotz dieser Barriere kam es am Rohrende zu einem massiven kapillaren Wassereintrag über die beiden (aus PVC und Blech bestehenden) aneinanderliegenden Rohre (Bild 8).

 

Mindestneigung und Anschlüsse

Die Mindestgefälle von 2 % (mit einer bereits berücksichtigten Deckendurchbiegung) sind im Normalfall bereits seitens der Hersteller der Gefälledämmung vorgegeben. Leider wird meist weder durch den Gewerkeersteller noch durch die Örtliche Bauaufsicht (ÖBA) der Untergrund überprüft. Es ist klar, dass ein in dieser Ebene bestehendes Gegengefälle zu keinem ordnungsgemäßen Mindestgefälle in der Abdichtungsebene führen kann. Dasselbe gilt auch für nicht tiefer versetzte Abläufe. Normativ werden Tiefen von 2 cm empfohlen. In Bild 10 ist stehendes Wasser direkt vor dem Ablauf erkennbar, was folglich zu einer erhöhten Beanspruchung der Dichtanschlüsse zum Blechhochzug hin führte, auch aufgrund einer Eisschanzenbildung. Konkret dauerte es zwei Jahre, bis die Wassereintritte seitens der Eigentümer angezeigt wurden. Festgestellt wurden Undichtheiten von den Übergängen der Abdichtung zu den Blechen als auch gerissene Lötnähte (Bild 11) aufgrund einer unzureichenden Dilatation der Hochzüge.

 

Entwässerung von Rigolen (Entwässerungsrinnen)

Weit gefehlt ist der Irrglaube, dass das Splittbett eines Terrassenbelags ausreichend entwässerungsfähig ist. Ja, die „normale“ Regenspende wird anfangs noch entwässern können (bis zum Zeitpunkt, wenn die Splittbettebene durch Verschmutzung zugewachsen ist; Hinweis: Dies ist kein „Wartungsvergehen“, da eine Reinigung nicht möglich ist). Jedoch kann dieses Splittbett niemals ein Starkregenereignis kon­trolliert entwässern, wie z. B. r(5,100) ‒ selbst nicht r(5/10), was durch eine hydraulische Berechnung leicht nachweisbar wäre.

In den beiden in den Bildern 12 bis 14 gezeigten Fällen wurden die normativ zwingend geforderten Stichkanäle (Bild 12) bzw. Drainagematten (Bild 13 und 14) verlegt. Werden diese „vergessen“, erfolgt bei Starkregenereignissen binnen Sekunden eine Überstauung des neuralgischen Punkts am Türschwellenprofil, was mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit unweigerlich zu Wassereintritten ins Rauminnere führt. Zu bedenken ist, dass die System-Stichkanäle am Rigoleinlauf offen und direkt in den Gullyablauf einmünden und die System-Drainagematten (meist 10 mm Gesamtdicke) inklusive einer Vlieskaschierung vollflächig verlegt werden müssen.

 

Fazit

Bei der Entwässerung von Balkonen und Terrassen kommt es immer wieder zu Schäden infolge falscher bzw. unzureichender Planung. Basierend auf dieser, folgt oft zwangsweise eine mangelhafte Ausführung. Auch der kapillare Eintrag von Wasser wird oft unterschätzt. Doch die in den Normen geforderten Mindesthöhen bei Hochzügen, das Mindestgefälle, die Verwendung von Dehnungselementen, die Mindestabstände von Abläufen zu angrenzenden Bauteilen, das Absenken von Bodengullys und vieles mehr sind nicht normative Willkür, sondern essenziell zwingend notwendige Anforderungen an eine dauerhafte funktionsfähige und dichte Konstruktion. Weiters ist zu erwähnen, dass auch alle Folgegewerke wie u. a. jenes der Bauspengler essenziell richtig ausgeführt werden müssen, um die Dichtebene der Terrassen, Balkone und Loggien für zumindest die geplante wirtschaftliche Nutzungsdauer hinaus gewährleisten und erfüllen zu können. Werden diese Vorgaben negiert, kommt es zu einem verstärkten Wassereintritt u. a. eben durch die Kapillare in die Unterkonstruktion. Folgemängel sind sodann obligat.

Literatur

[1] ÖNORM B 2501:2016 08 01 Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke – Planung, Ausführung und Prüfung – Ergänzende Richtlinien zu ÖNORM EN 12056 und ÖNORM EN 752

[2] ÖNORM EN 12056-3:2000 12 01 Schwerkraftentwässerungsanlagen innerhalb von Gebäuden – Teil 3: Dachentwässerung, Planung und Bemessung

[3] ÖNORM B 3691:2019 05 01 Planung und Ausführung von Dachabdichtungen

[4] ÖNORM L 1131:2010 06 01 Gartengestaltung und Landschaftsbau – Begrünung von Dächern und Decken auf Bauwerken – Anforderungen an Planung, Ausführung und Erhaltung

[5] Kapillarität, https://de.wikipedia.org/wiki/Kapillarität, abgerufen am 16.12.2021

[6] ÖNORM B 3521-1:2012 08 01 Planung und Ausführung von Dacheindeckungen und Wandverkleidungen aus Metall – Teil 1: Bauspenglerarbeiten – handwerklich gefertigt

[7] Bundesinnung der Dachdecker, Glaser und Spengler (Hrsg.):
Fachregel für Bauspenglerarbeiten Teil I. Wien 2014
Fachregel für Bauspenglerarbeiten Teil II – Dacheindeckungen und Wandverkleidungen (Wandeindeckungen) aus großformatigen, industriell gefertigten Metallelementen. Wien 2016

[8] ÖNORM B 4119:2018 03 01 Planung und Ausführung von Unterdächern und Unterspannungen

Zur Person

Ing. Thomas Stulik, B.Ed.

Allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger für Bauspenglerarbeiten & Abdichtungen von Flachdächern, Terrassen und Balkonen

Thomas Stulik verfügt über eine 25-jährige Berufserfahrung im Bauwesen, insbesondere bei Bauschutz, Spenglerarbeiten und Abdichtungen, und ist Geschäftsführer der DachSV Stulik GmbH. Als Fachtrainer gibt er sein Wissen in Form von Infotainment/ Schulungen an Fachkräfte als auch der nächsten Generation von Spenglern und Abdichtern weiter. Außerdem arbeitet er als Mitglied beim Institut für Flachdachbau und Bauwerksabdichtung und dem österreichischen Fachverband für hinterlüftete Fassaden mit.

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