Ausgabe Februar | März 2026
AUSZUG AUS DEM INHALT:
IM BLICKPUNKT
Vorschau auf die 20. Tagung für Ihren SanierungsVorsprung
Neue Anforderungen für Arbeiten mit Asbest
Seit dem 19. Dezember 2025 gelten wesentliche Änderungen der Gefahrstoffverordnung. Die neuen Regelungen betreffen insbesondere Bau- und Handwerksbetriebe, die im Bestand tätig sind.
Gewinner des FreuerTrutz Awards 2025
Zur Brandschutzertüchtigung besteht ein breites Angebot an vorbeugenden Brandschutzlösungen. Der FeuerTrutz Award 2025 möchte darunter Lösungen und Services hervorheben, deren Innovation sich jüngst besonderer Beliebtheit erfreuen durften. Der FeuerTrutz Award wird jährlich verliehen und die Preisverleihung fand im Rahmen der FeuerTrutz Fachmesse statt.
Podcast-Tipp: „On Air. On Fire.“
Gibt es im vorbeugenden Brandschutz aktuelle Trends, Herausforderungen oder Kontroversen, die es sich zu besprechen lohnt? Dann ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass die drei Hosts von „On Air. On Fire.“ sie mit in ihre nächste Podcast-Session bringen. Mit Kompetenz und Leichtigkeit stellen einander hier Prüfsachverständige Dipl.-Ing. Hanno Lorenz, Dipl.-Ing. Matthias Dietrich und Dipl.-Ing., M. Eng. Andreas Demant vor wichtige Fragen rund um den Brandschutz.
Brandschutzsanierung für Hochhaus
Ein Brand, ausgehend von der dritten Etage eines zehnstöckigen Wohnhauses, bildete den Anlass für eine umfassende Modernisierung des gesamten Gebäudes. Entgegen ersten Befürchtungen war ein Abriss des Hauses nicht notwendig. Stattdessen entschied man sich für eine vollständige Sanierung und Modernisierung.
AM OBJEKT
Brandschutzertüchtigung im Residenzschloss Bückeburg: Historische Wagenremise wird Versammlungsstätte
In der niedersächsischen Stadt Bückeburg steht das Residenzschloss der Fürstenfamilie Schaumburg-Lippe. Zu der Schlossanlage gehören außerdem noch andere Bauten, die in den früheren Jahren dem Schlossbetrieb dienten, darunter auch eine stattliche historische Wagenremise. Für die Nutzung als Veranstaltungshalle wurde die Wagenremise brandschutztechnisch ertüchtigt. Es gilt dabei, die Ertüchtigungen auf das denkmalgeschützte Gebäude abzustimmen, und es geht auch um den tückischen Umgang mit brandschutztechnischen Abweichungen.
Sicherheitstreppenraum als Kompensation für den 2. Rettungsweg: Die Lösung für die enge Großstadt?
Beim Bauen stellt sich immer schon zu Beginn der Planung auch die Frage nach den Rettungswegen. Dabei müssen zwei Rettungswege vorhanden sein. Das gilt für die Sanierung, falls sich seit dem Baujahr die Vorschriften geändert haben, und es gilt natürlich für Neubauten. In Großstädten ist das oft ein Problem, wenn die Feuerwehr nicht anleitern kann und kein zweiter baulicher Rettungsweg möglich ist. Eine Lösung ist der Sicherheitstreppenraum, an den hohe Anforderungen gestellt werden.
ZUR SANIERUNG
Reinigungslösungen für die Brandschadensanierung: Nach dem Feuer ist vor der Reinigung
Das Feuer ist gelöscht. Aber was passiert nun? Egal, ob im privaten oder gewerblichen Bereich: Brände verursachen nicht nur erhebliche materielle Schäden. Durch die Ruße können auch giftige Stoffe, krebserregende Substanzen sowie toxische Rauchgase entstanden sein, welche ernsthafte gesundheitliche Risiken bedeuten. Hier ist schnelle und professionelle Abhilfe erforderlich, um die kontaminierten Oberflächen zu reinigen.
IM DETAIL
Lösungen zur Brandschutzertüchtigung im Bestand: Das große Ganze
Die brandschutztechnische Ertüchtigung der bestehenden Bausubstanz ist in der Regel ohne Abweichungen vom aktuellen Baurecht kaum möglich. Oft müssen individuelle Lösungen gefunden werden. Dieser Beitrag beleuchtet die Thematik mit historisch-gesellschaftlichem sowie aktuell-praktischem Bezug und zeigt dabei, wie all diese Faktoren den Bestandbau beeinflussen. Kontinuierlich klärt sich, wie Sanierungsstrategien in Verbindung von aktuellen Normen, behördlichen Anforderungen und technischen Möglichkeiten im bausubstanzlichen Zusammenspiel entstehen können.
Raumklimatische Anforderungen in Kellerräumen: Feuchteschutz im Keller
Vom Gewölbekeller mit Lehmboden, Streifenfundament mit lastabtragenden Natursteinmauern und Erdreich, von Bodenplatten mit gemauerten Kellerwänden bis hin zur weißen Wanne reichen in neuerer Zeit die baukonstruktiven Varianten von Kellern und Kellerräumen. Dieser Beitrag ist Teil 1 einer zweiteiligen Reihe und beschäftigt sich mit den raumklimatischen Anforderungen in Kellerräumen. So wird sich maßgeblich dem Feuchteschutz in Kellerräumen gewidmet. Der in der nächsten Ausgabe folgende Teil 2 wird den Fokus auf die Anforderungen an Wohnraum im Souterrain legen.
Brandverhalten & bauliche Anforderungen an PV-Anlagen: (K)ein Feuer unter dem Dach
Photovoltaikanlagen sind ein wichtiger Baustein der Energiewende – zuverlässig, klimafreundlich und auf immer mehr Dächern zu finden. Doch trotz hoher Sicherheit bergen sie Risiken: Fehlerhafte Installation, Materialschäden oder extreme Wetterereignisse können Brände auslösen. Der Beitrag beleuchtet die Ursachen, das Brandverhalten und den sicheren Umgang mit PV-Anlagen – von der Planung bis zur Entsorgung.
IM STREITFALL
Voraussetzungen für die Geltendmachung eines Minderwerts: Wann kann ein Minderwert trotz Mängelbeseitigung geltend gemacht werden?
Der Bauherr rügt nach Vollendung eines Werks Mängel, die anschließend beseitigt werden. Wann kann neben der Mängelbeseitigung ein Minderwert geltend gemacht werden? Was ist der Unterschied zwischen einem technischen und einem merkantilen Minderwert? Der folgende Beitrag soll herausstellen, was die Voraussetzungen für die Geltendmachung eines Minderwerts sind.
Wichtigste Gewährleistungsurteile für die Baupraxis kurz kommentiert: Rechtsprechung 2025 im Überblick
Die hier getroffene Auswahl der im letzten Jahr veröffentlichten Urteile haben schwerpunktmäßig den Umfang der Mängelbeseitigung(skosten) zum Gegenstand. Die Urteilsauswahl beginnt mit dem jüngsten Grundsatzurteil des BGH zum „Abzug neu für alt“ im Rahmen der Mängelbeseitigung und endet mit Entscheidungen zur Einbeziehung der VOB/B in den Bauvertrag. Die VOB/B verkürzt die gesetzliche Verjährungsfrist für Mängelansprüche des Auftraggebers von fünf auf vier Jahre. Aufgenommen ist ein Urteil des OLG Brandenburg, das sich zwar mit einem Verzugsschaden wegen nicht rechtzeitiger Fertigstellung der Leistung beschäftigt. Es enthält jedoch interessante Erwägungen zum Mitverschulden des Auftraggebers und eine dadurch bedingte Anspruchskürzung.
Brennt Ihnen der Hut?
Sind Sie Feuer und Flamme für Ihr nächstes Projekt? Haben Sie für das erste Quartal 2026 mehrere Eisen im Feuer? Machen Sie dem faulen Projektbeteiligten manchmal Feuer unterdem Hintern?
Und legen für den langjährigen Kollegen die Hand ins Feuer? Sprichwörter, die sich mit Feuer beschäftigen, gibt es zuhauf. Die Notwendigkeit, sich mit Themen rund um den Brandschutz beschäftigen, ergibt sich aber nicht aus diesen sprachlichen Aspekten, sondern aus konkreten Zahlen: Beispielsweise zeigt der im September 2025 erschienene „TÜV Baurechtsreport“, dass bei 20,5 % der Brandmeldeanlagen wesentliche Mängel bestehen. Mängel im Brandschutz – ob anlagentechnisch, baulich oder organisatorisch – können im Brandfall eine Gefahr für Leib und Leben sein. Nichts zeigt dies deutlicher als die Brandkatastrophe in der Silvesternacht in Crans-Montana, die mehr als 40 Todesopfer und eine dreistellige Anzahl an (Schwer-)Verletzten forderte. Die Ermittlungen dauern noch an, erste Vermutungen legen aber nahe, dass gravierende Brandschutzmängel vorlagen.
Unsere Experten teilen in dieser Ausgabe ihr Wissen rund um die Brandschutzertüchtigung mit Ihnen, damit Sie Brandschutzmängel vermeiden und anspruchsvolle Lösungen fachgerecht ausführen können. Ab S. 10 nimmt Sie unser Experte bei der brandschutztechnischen Ertüchtigung eines historischen Gebäudes zur Versammlungsstätte mit. Zudem gehen wir ab S. 30 der kniffeligen Frage nach, wie mit Ertüchtigungen im Bestand umzugehen ist.
Übrigens: Ich gehe nicht davon aus, dass Ihnen der Hut brennt. Wohl aber, dass auch Sie in Ihren täglichen Aufgaben an der ein oder anderen Stelle mit Themen rund um den Brandschutz zu tun haben. Daher: Eine aufschlussreiche Lektüre wünsche ich Ihnen!
Lioba Listl
Redaktion „der Sanierungsvorsprung“