Ausgabe Dezember 2017 | Januar 2018
AUSZUG AUS DEM INHALT:
IM BLICKPUNKT
Fachgerechte Lösungen für den Feuchteschutz von Dächern
Auf welche Details kommt es bei der Abdichtung und beim Feuchteschutz von Dächern an? Diese Frage beantworteten die Experten auf der bauschaden- Fachtagung am 16. November 2017 in Hannover.
Aus der Praxis für die Praxis
Herausforderungen der Baupraxis ansprechen und bautechnische Lösungen diskutieren – diesem Ziel widmete sich vom 17. bis 19. Oktober 2017 das 90. Bauschäden-Forum wieder in fachlich tiefreichender und humorvoller Weise.
AM OBJEKT
Am Ende war es Kondensat …
Die fachgerechte Ausbildung der Bauteilanschlussfuge von Fenstern und Türen ist keine von Klebebandfetischisten hervorgebrachte moderne Art der Folter von Fenstermonteuren, sondern seit Jahren anerkannte Regel der Technik. Der nachfolgend beschriebene Kondensatschaden soll die Notwendigkeit der Abdichtung von Fenstern und Türen verdeutlichen und zeigen, dass auch kleine Fehlstellen in der Luftdichtheitsebene große Auswirkungen auf den Feuchtehaushalt in der Baukonstruktion haben können.
ZUR SANIERUNG
Altbauten aufwerten
Die Herstellung der Luftdichtheit stellt in Verbindung mit der Wärmedämmung einen wesentlichen Bestandteil der energetischen Sanierung von Altbauten dar, insbesondere, wenn der Passivhausstandard erreicht werden soll. Dieser Beitrag gibt Tipps zur Umsetzung – von den Baumaterialien über die Besonderheiten der verschiedenen Bauteile bis zu den Anschlüssen.
Technisch und hygienisch einwandfrei?
Seit Umsetzung der Energieeinsparverordnung (EnEV) wurde der Energiebedarf von Gebäuden kontinuierlich gesenkt. Bei zukünftigen Novellierungen werden weitergehende Senkungen des Heizenergiebedarfs im Vordergrund stehen. Ziel ist ein annähernd klimaneutraler Gebäudestand bis 2050. Statt konventioneller Heiztechnik werden zukünftig raumlufttechnische Anlagen und intelligente Haustechnik an Bedeutung gewinnen. Die Luft, die wir zum Atmen benötigen, kann dabei auch zum Heizen und Kühlen genutzt werden. Unter diesem Aspekt müssen die Luftleitungen im Allgemeinen nicht nur dicht, sondern v. a. auch sauber sein.
IM DETAIL
Durchzug aus der Steckdose?
Durchdringungen oder Einbauten in oder an angrenzende luftdichte Schichten müssen luftdicht ausgeführt sein, um Leckagen zu vermeiden. Zudem kann es aufgrund der Erwärmung von Betriebsmitteln zu unerwünschten Luftdurchlässigkeiten kommen. Leckagen führen zu energetischen Einbußen und können auch Bauschäden hervorrufen, wenn die in der warmen Luft gebundene Feuchtigkeit an kühleren Bauteilen niederschlägt. Zur Vermeidung solcher Schäden gibt es mittlerweile jedoch zahlreiche Lösungen.
Stauwasser sicher ableiten
Durch den Einbau einer Dränanlage kann die Wasserbeanspruchung von Abdichtungen erdberührter Bauteile – und damit der Aufwand für deren Erstellung – reduziert werden. Hierzu müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen gegeben sein. Welche das sind, lesen sie auf den folgenden Seiten. Da die eigentliche Planung aber erst nach der Entscheidung für eine Dränanlage beginnt, lesen Sie zudem in einem zweiten Beitrag in der Ausgabe Februar/März, was bei der Planung, Bemessung und Ausführung von Dränanlagen zu beachten ist.
ZUR BEURTEILUNG
Dicke Luft nach Sanierung?
Im Zusammenhang mit der energetischen Sanierung und der damit verbundenen Verbesserung der Luftdichtheit von Bestandsgebäuden kommt es immer wieder zu Auffälligkeiten bei Innenraumschadstoffen, die mit Beschwerden der Raumnutzer einher gehen können. Welche Ursachen haben diese Beschwerden und wie sind diese messtechnisch nachweisbar?
Altlasten im Verbund
In den 1970er- und 1980er-Jahren wurden Tausende Fertighäuser erstellt. Seit Jahren gelangen diese Objekte nunmehr in die Vermittlung. Aufgrund des steigenden Bewusstseins für Schadstoffe in Innenräumen und des wachsenden Wunsches nach einem „gesunden“ Zuhause steigen auch die Anfragen nach der Begutachtung solcher Objekte. Dieser Bericht gibt einen Überblick über die möglichen Schadstoffbelastungen von Holzrahmen-Fertighäusern und deren Bewertung.
NEUE REGELN
Die Zielfindungsphase
Ab dem 01.01.2018 ist es endlich so weit: Die vom Gesetzgeber erlassenen neuen Vorschriften zum Bauvertragsrecht treten in Kraft. Erstmals werden damit auch die rechtlichen Rahmenbedingungen für Architekten- und Ingenieurverträge im Gesetz verankert. In diesem Artikel soll der Fokus auf der neu eingeführten sogenannten Zielfindungsphase im Architektenvertrag liegen, umgangssprachlich auch Leistungsphase 0 genannt.
IM STREITFALL
Haftung geklärt?
Eine mangelhafte Bauausführung resultiert oftmals nicht allein aus fehlerhaften Leistungen der Werkunternehmer. Auch der Architekt oder Ingenieur kann durch eine unzureichende Planung die Ursache für Schäden am Bauwerk setzen. Ebenso kann die Bauüberwachung Planungsfehler übersehen oder die mangelhafte Ausführung der Bauunternehmen nicht bemerken. Daneben gibt es die Fälle, in denen die Ausführung fast ganz ohne planerische Vorgaben, ohne Leistungsverzeichnis oder auch ohne Bauüberwachung erfolgt.
Winterzeit, Schadstoffzeit?
Kerzen, Kaminfeuer oder Räucherkerzen und -stäbchen tragen in der Winterzeit nicht unbedingt zur Luftqualität bei. Immerhin haben Kerzen aus Paraffin oder Stearin zwar einen weitaus geringeren Schadstoffausstoß als z. B. eine Zigarette. Holzfeuer können jedoch neben den üblichen Klimasündern (z. B. CO2) auch Feinstaub und PAK abgeben. Und das Abbrennen von Räucherkerzen und -stäbchen in Wohnräumen wird sogar gesundheitsschädigender als Tabakrauch eingeschätzt. Trotzdem genießen wir das Ganze. Warum? Es gehört einfach zur winterlichen Stimmung. Außerdem können wir selbst bestimmen, ob und wie lange wir uns diesen Schadstoffen aussetzen. So kann „dicke Luft“ ja auch ganz schön sein.
Bei Feinstaub aus Abgasen ist das anders. Dem sind wir ausgesetzt, ohne gefragt zu werden, ohne die Langzeitwirkungen zu bemerken – und im Zweifelsfall ohne Vermeidungsstrategie. Denn egal ob Feinstaub oder nicht, der Weg zur Arbeit oder in den Kindergarten ist einfach notwendig. Laut Umweltbundesamt gehören zu den wichtigsten Feinstaubquellen v. a. die Verkehrsbelastung, Kraftwerke, Abfallverbrennungsanlagen sowie Öfen und Heizungen in Wohngebäuden. Dementsprechend sind v. a. Ballungsgebiete von Grenzwertüberschreitungen betroffen. Eine echte Lösung ohne Fahrverbote und EU-Klage ist – trotz erneutem Dieselgipfel am 28. November – nicht in Sicht. Dafür können die Betroffenen unter www.eea.europa.eu nun live beobachten, wo die aktuellen Feinstaubherde liegen.
Auch in einigen Wohngebäuden gibt es unerwünschte Schadstoffbelastungen, denen sich die Bewohner nur mit großem Aufwand entziehen können. So können HolzrahmenFertighäuser aus den 1970er- und 1980er-Jahren verschiedenste Altlasten aufweisen (siehe der Beitrag ab Seite 36). Aber auch durch energetische Sanierungen kann die Schadstoffkonzentration aufgrund erhöhter Luftdichtheit ansteigen (siehe Seite 36 ff.). Abhilfe schafft da eventuell eine Lüftungsanlage – aber nur, wenn sie entsprechend gewartet wird und sauber ist (siehe S. 15 ff.).
Ich wünsche Ihnen eine anregende Lektüre und ein schadenfreies Jahr 2018.
Anke Jahn
Chefredakteurin „der bauschaden“