Ausgabe Februar | März 2018

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AUSZUG AUS DEM INHALT:

IM BLICKPUNKT
Neuer UBA-Schimmelpilzleitfaden im Dezember erschienen
Das Umweltbundesamt schätzt, dass in jeder dritten bis vierten Wohnung in Deutschland schon einmal Feuchteschäden auftraten, die zu Schimmelpilzbefall führen können. Da Schimmel in Innenräumen zu Atemwegserkrankungen und allergischen Reaktionen führen kann, hat das Umweltbundesamt im Dezember einen neuen „Leitfaden zur Vorbeugung, Erfassung und Sanierung von Schimmelbefall in Gebäuden“ veröffentlicht. Dieser fasst die bisherigen Leitfäden aus den Jahren 2002, 2005 und 2013 zusammen, aktualisiert und ergänzt sie.

Save the Date: Erdberührte Bauteile im Fokus der bauschaden-Fachtagung 2018
Kartoffeln, Kohlen oder Klima- und Heizungsanlage? Die Nutzung bestimmt, welche Anforderungen an einen Raum zu stellen sind. Für Kellerräume bedeutet das heute meistens, dass Wände und Raumluft trocken sein müssen, um sensible Haustechnik, Möbel oder gar Wohnräume aufzunehmen. Doch wie gelingt ein trockenes Raumklima, wenn das so nie vorgesehen war?

AM OBJEKT
Stabiles Fundament
Die Pfarrkirche St. Laurentius in Waldrach bei Trier, deren Ursprung im Jahr 981 n. Chr. liegt, wurde im Frühjahr 2017 nachgegründet. Die Wände des Kirchturms sollten verbessert und stabilisiert werden, denn an der Außenfassade hatten sich bereits Risse gezeigt. Die Nachgründung wurde von der Spezialtiefbau-Firma ERKA Pfahl GmbH durchgeführt – eine Aufgabe, die viel Handarbeit erforderte.

Denkmal neu interpretiert
Bei der Instandsetzung einer Kirche in Berlin-Tempelhof schließt sich ein Kreis: Einst als wegweisend für die Sakralarchitektur der Nachkriegszeit gewertet, gingen die Beteiligten auch bei der Instandsetzung des unter Denkmalschutz stehenden Baus neue Wege. Statt die ursprüngliche Optik der Turmoberflächen zu imitieren, realisierten sie mit abstrahierten Bibelversen eine Neuinterpretation. Grundlage der ausgeführten Arbeiten war eine ausführliche Bauwerksuntersuchung und ein darauf basierendes Instandsetzungskonzept.

ZUR SANIERUNG
Lastabtrag gesichert
Gründungsertüchtigungen zählen zu den baukonstruktiven Herausforderungen eines jeden Ingenieurs. Sie werden notwendig, wenn Überbeanspruchungen z. B. durch Rissschäden bereits im Bauwerk sichtbar oder Umbaumaßnahmen mit einhergehender höherer Belastung der Fundamente geplant sind. In oft langwierigen Planungs- und Baubegleitprozessen sind dabei für alle Problemstellungen Lösungsansätze zu entwickeln und zu diskutieren, um eine optimale Variante umzusetzen.

Nachträgliche Betoninnenwannen
In einer Zeit, in der ein Starkregenereignis das nächste jagt und dazu ganze Regionen in Deutschland durch Einstellung von Berg- oder Tagebautätigkeit mit steigenden Grundwasserpegeln konfrontiert sind, wächst auch der Bedarf an nachträglicher Abdichtung von Gebäuden gegen drückendes Wasser stetig. Bei Gebäuden ohne druckwasserdichte Wanne ist dabei nicht nur die Nutzung des Untergeschosses, sondern des ganzen Gebäudes gefährdet. Wenn der Keller „nasse Füße“ bekommt, ist nicht nur guter Rat, sondern auch eine verlässliche Problemlösung oft teuer.

IM DETAIL
WU-Konstruktionen
Zu wasserundurchlässigen Bauwerken aus Beton werden immer wieder Fragen aufgeworfen und Mängel aufgezeigt. Nur warum? Vermutlich beginnt das mangelnde Bauwerk schon mit der Feststellung: „Ich brauche einen WU-Beton!“. Im Sprachgebrauch wird häufig von WU-Beton als Eigenschaft gesprochen, jedoch die Konstruktion gemeint. Die erforderlichen Planungsschritte für eine dauerhafte WU-Konstruktion werden unterschätzt. Die folgenden Seiten sollen anhand von Beispielen zeigen, wo sich oft Problemstellen abzeichnen.

Abdichtung mit Schmalwand
Mithilfe von Dichtwandverfahren kann z. B. verhindert werden, dass Schadstoffe oder kontaminiertes Grundwasser aus Deponien und Ähnlichem entweichen oder Wasser Dämme und Deiche durchdringt. Sind die betroffenen Böden rüttelbar, können dazu als wirtschaftliche Variante Schmalwände hergestellt werden.

Stauwasser sicher ableiten
In der Ausgabe Dezember 2017/Januar 2018 haben wir berichtet, welche Voraussetzungen vorliegen müssen, damit die Wasserbeanspruchung von Abdichtungen erdberührter Bauteile durch den Einbau einer Dränanlage reduziert werden kann. Der Artikel zeigte, dass eine Dränanlage nur bei Bauwerken in wenig wasserdurchlässigen Böden oder Baugrund wirksam ist, wenn als Wassereinwirkung Bodenfeuchte und nicht drückendes Wasser zu erwarten sind. Weiterhin wurde darauf hingewiesen, dass Dränanlagen bei Gebäuden in Hanglagen erforderlich sind. In diesem 2. Teil der Serie „Stauwasser sicher ableiten“ werden nun die Planungsgrundlagen sowie die Regeln für die Bemessung und Ausführung von Dränanlagen dargestellt.

IM STREITFALL
Klare Worte vom BGH!
Auch wenn die Vorbereitung auf das seit dem 01.01.2018 geltende neue BGB-Bauvertragsrecht im Jahr 2017 viel (juristische) Aufmerksamkeit auf sich gezogen hat, sind im vergangenen Jahr eine Reihe interessanter Entscheidungen gefällt worden. Wichtig sind vor allem die Entscheidungen des BGH zur Abnahme als Voraussetzung für Mängelansprüche, die Auswirkungen einer Veränderung der anerkannten Regeln der Technik während der Bauausführung sowie zur „Theorie des ersten Tropfens“ bei Leitungswasserschäden.

Das neue Bauvertragsrecht
Bleiben Sie gelassen. Auch wenn seit dem 01.01.2018 das sogenannte neue Bauvertragsrecht in Kraft getreten ist, bleibt vieles beim Alten. Dies gilt nicht nur für Verträge, die vorher geschlossen wurden, sondern auch für wesentliche Grundzüge der gesetzlichen Regelungen. Zum Teil haben die Neuerungen aber nicht nur für die Juristenzunft, sondern auch für die Baubeteiligten praxisrelevante Auswirkungen. Diese können zwar derzeit, kurz nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes und ohne leitende Vorgaben der Gerichte, nur vage dargestellt werden. Die nachfolgenden Hinweise sollen dem Planer und Bauunternehmer aber Orientierungshilfe geben, was es zukünftig zu beachten gilt.

Felsenfest

Die Teile eines Gebäudes, die im Verborgenen bleiben, haben die wichtigsten Funktionen. Weil diese Bauteile ihre Funktionen weitgehend unbeachtet ausüben, geraten sie aber gern in Vergessenheit, zumindest so lange sie nicht negativ auffallen. Ein typisches Beispiel dafür sind die Fundamente von Gebäuden. Sie tragen die auf ihnen ruhenden Lasten in der Erwartung, dass sie gegenüber allen Entwicklungen und Änderungen (z. B. der Nutzung) weiter funktionsfähig bleiben – beständig, wie ein Fels.

Dass das Vertrauen auf die sprichwörtliche Festigkeit von Fels aber trügerisch ist, stellen z. B. die Bewohner der Alpen schon seit einigen Jahren fest. So rutschten im vergangenen August in Graubünden geschätzte vier Millionen Kubikmeter Gestein des Berges Piz Cengalo ab. Die Fels- und Schlammmassen rissen anschließend Teile des Ortes Bondo mit. In den darauffolgenden Wochen wiederholte sich der Murgang mehrmals. Da es Warnzeichen gegeben hatte, waren die Anwohner jedoch rechtzeitig evakuiert worden. Seit einem früheren Bergsturz im Jahr 2011 hatte es immer wieder Steinschlag und kleinere Abrutschungen gegeben, wie sie auch wenige Tage vor dem Bergsturz beobachtet wurden. Der Berg und seine Bewegungen wurden zudem seit 2012 per Radar geologisch überwacht.

Eine permanente Überwachung der Standsicherheit von Gebäuden ist sicherlich in den wenigsten Fällen notwendig. Doch nach auslösenden Ereignissen, bei Nutzungsänderungen oder Aufstockungen oder bei konkreten Anzeichen sollte die Standsicherheit zumindest geprüft und die Fundamente gegebenenfalls ertüchtigt werden. Mit welchen Maßnahmen dies möglich ist, lesen Sie in den Beispielen ab den Seiten 7 und 16. Doch nicht nur die einwirkenden Lasten sind zu beachten, sondern auch der dauerhafte Schutz von Gründungen vor eindringendem Wasser. Lesen Sie dazu die Beiträge zu WU-Konstruktionen ab Seite 30 sowie zu Dränanlagen ab Seite 39.

Ich wünsche Ihnen eine anregende Lektüre.

Anke Jahn
Chefredakteurin „der bauschaden“