Im Detail

Erdberührt = feucht?

Mangelhafte Planung und Ausführung von Bauwerksabdichtungen

Text: Dipl.-Ing. Franz-Josef Hölzen | Foto (Header): © Dipl.-Ing. Franz-Josef Hölzen

Die Durchfeuchtung erdberührter Bauteile und das Eindringen von Wasser in Bauwerke und Bauteile ziehen immer wieder erhebliche Bauschäden nach sich und verursachen extreme Haftungsfälle. Der Baugrund stellt dabei besondere Anforderungen an alle Baubeteiligten. Aber auch fehlerhaft ausgeführte Ausschreibungen sind nicht zu unterschätzen und bergen ein erhöhtes Risiko. Der folgende Beitrag zeigt an beispielhaften Objekten, welche Fehler durch mangelhafte Planung und Ausführung von Bauwerksabdichtung vermieden werden können.

Auszug aus:

Der SanierungsVorsprung
Ausgabe Februar / März 2025
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Die Planungsgrundsätze zur Bauwerksabdichtung erdberührter Bauteile und Abdichtungen in und unter Wänden sind heute in der DIN 18533 Teil 1 beschrieben. In den Teilen 2 und 3 sind deren Bemessung der Abdichtungsbauarten aus bahnenförmige Stoffen und flüssig zu verarbeitende Abdichtungssysteme sowie Hinweise auf Dränanlagen zur Unterstützung von Bauwerksabdichtungen nach DIN 4095 Hauptthema. Bei Gebäuden, die vor dem 01.07.2017 geplant und auch ausgeführt wurden, war die DIN 18195 maßgeblich.

Grundsätzlich gilt: Bei hohen Anforderungen an die Trockenheit der Raumluft gibt es notwendige Zusammenhänge zwischen dem Feuchteschutz und dem Wärmeschutz, in Verbindung mit Wärmedämmstoffen und deren bauaufsichtliche Zulassungen. Jedes Bauen beginnt im Erdreich, insofern ist für jede Baumaßnahme ein Bodengutachten notwendig. Gerade die Informationen aus dem Bodengutachten bezüglich der Wassereinwirkungen am und auch im Gebäude fehlen in einigen Fällen in der Praxis. Somit können Bauwerksabdichtungen nicht nach den anerkannten Regeln der Technik geplant und ausgeführt werden, was zu späteren Bauschäden führt.

Anhand von Beispielen der fehlenden Bauwerksabdichtung soll aus der Sicht des Planers und Sachverständigen im Folgenden auch der Bauteilanschluss im Übergang angesprochen werden.

Schäden an Abdichtungen

Eine Vielzahl von Schäden entsteht aufgrund der Fehleinschätzung der Wassereinwirkung. Es soll in diesem Beitrag nicht ausführlich auf die Detailplanung eingegangen, sondern im Einzelnen die Schäden und auch die Instandsetzung besprochen werden.

Bei dem in Abbildung 1 und 2 ersichtlichen Objekt wurde kein Bodengutachten erstellt, und eine erdberührte Bauwerksabdichtung war auch nicht vorhanden. Auch die Situation von innen macht die Problematik deutlich. Da an diesem Objekt keine Wandsockelabdichtung vorhanden ist, kann das aufstauende Wasser (Druckwasser mäßiger Einwirkung) ungehindert in die Konstruktion eindringen. Die in Abbildung 2 erkennbare Abdichtungsbahn stellt im Sinne der Regelwerke keine Bauwerksabdichtung dar. Bauwerksabdichtungen sind immer von außen zu planen und auszuführen. Erschwerend kommt bei diesem Objekt noch hinzu, dass es sich um eine Holzrahmenbauweise ohne nennenswerte Bauwerksabdichtung handelt.

Auch bei dem nachfolgenden Objekt, dargestellt in Abbildung 3, traten Feuchteschäden in der Wohnung auf, da ebenfalls bei diesem Bauvorhaben weder ein Bodengutachten erstellt noch eine fachgerechte Bauwerksabdichtung ausgeführt wurde. Es gab eine Ausschreibung für Bodenfeuchtigkeit, jedoch wurde später dennoch das Problem „Drückendes Wasser“ festgestellt.

Bei diesem Objekt wurde die Bauwerksabdichtung nicht gegen die vorliegenden Einwirkungen ausgeführt und auch weiterhin in der Bauphase nicht mehr berücksichtigt. Zur folgenden notwendigen Instandsetzung wurden dann alle Durchdringungen neu abgedichtet. Zusätzlich wurde in Anlehnung an die DIN 4095 eine Dränanlage geplant und ausgeführt, was in Bild 4 ersichtlich wird.

Die Ausschachtung zur Verlegung der Dränanlage musste durch Handschachtung erfolgen. Während der Arbeiten, gab es Niederschlagsereignisse, die, wie das Bild 5 zeigt, diese Maßnahme erforderlich machten. So wird die Erfordernis einer Dränanlage an diesem Objekt deutlich, um die Druckwassersituation zu entschärfen und den Fall, und somit die Wassereinwirkungsklasse, nichtdrückendes Wasser zu erreichen.

 

Neue Nutzung: Notwendigkeit einer Bauzustandsanalyse

Eine neue Nutzung macht eine Bauzustandsanalyse sowie weitere Untersuchungen notwendig. Wird ein Untergeschoss beispielsweise nicht mehr zur Kellernutzung verwendet, sondern dient der Lagerung von feuchtigkeitsempfindlichen Gütern oder auch für feierliche Veranstaltungen, liegen andere Maßstäbe zugrunde.

Bei der intendierten Nutzung müssen aber immer die bauphysikalischen Randbedingungen und deren Umsetzbarkeit mitgedacht werden. So stehen in der Praxis die möglichen Anforderungen an die Nutzung und deren Durchführung nicht immer im Einklang. Dies muss bei einer Instandsetzung aber zwingend berücksichtigt werden.

Nachträgliche Abdichtungen sind generell von Fachleuten zu planen. Mit der Planung und Auswahl nachträglicher Abdichtungsverfahren ist speziell ein Abdichtungsplaner zu beauftragen, andernfalls trägt der Ausführende die Planungsverantwortung. Generell sind die baurechtlichen Regelungen zur Verwendbarkeit von Abdichtungsstoffen zu beachten.

So sollten folgende Punkte Bestandteil der

Planung sein:

  • Voruntersuchungen/Ursachenanalysen,
  • Festlegung der Abdichtungsziele,
  • Darstellung der Abdichtungsmaßnahme,
  • Ausweisung des Restrisikos,
  • Abschätzung des Zeitraums bis zum Erreichen des Abdichtungserfolgs sowie
  • die Dokumentation der Planung.

Festlegung der Nutzung nach der Vorplanung

Für die Festlegung der Nutzung gilt es nicht nur, eine fachgerechte, nachträgliche Abdichtung umzusetzen oder auch in vielen Fällen eine Gebäudeinstandsetzung durchzuführen, sondern es sind weitere bauphysikalische Aspekte zu beachten. Diese Aspekte und Anforderungen müssen im Einklang mit der vorgesehenen Raumnutzung, dem Klima und zu planenden baulichen und technischen Durchführungen abgestimmt sein. Auch eine Wärmedämmung im erdberührten Bereich ist zu berücksichtigen und zwar insoweit, dass die kritischen Werte der Oberflächenfeuchte weder den Baustoffen noch der Nutzung etwas anhaben können.

Für die vorgesehene Nutzung ist zudem immer eine abgestimmte Lüftungsanlage zu planen und auszuführen. Bei der Planung einer Innenabdichtung ist mit zu berücksichtigen, dass bei Ausführung derartiger Systeme die Untergründe, wie Außenwände und Bodenplatten, feucht bleiben und somit insbesondere auf Instandsetzungssysteme zurückzugreifen ist, die zum einen flüssiges Wasser nicht durchdringen lassen und zum anderen wasserdampfdurchlässig sind.

Damit die geplante Nutzung auch mit den Vorgaben der Bauwerksabdichtung im Einklang stehen, ist in erster Linie zu berücksichtigen, ob auch die wesentlichen Gebäudeinstandsetzungsmaßnahmen, die Anforderungen im Hinblick der Bauwerksabdichtung des Wärmeschutzes, der Beheizung sowie der Be- und Entlüftung den Anforderungen der Landesbauordnung genügen.

Praxisfall: Mangelhaft ausgeführte nachträgliche Bauwerksabdichtungen

Nachfolgend soll nun ein Beispiel aus der Praxis besprochen werden, in welchem die Bauwerksabdichtung weder nach dem Bodengutachten ausgeschrieben noch ausgeführt wurde. Es handelt sich hier um eine nachträgliche erdberührte Bauwerksabdichtung, in welcher durch eine Gerichtsentscheidung die Planung verurteilt wurde, die Kosten für die Instandsetzung zu übernehmen. Für die Praxis bedeutete dies also, dass umfangreiche Untersuchungen notwendig waren, auf die hier im Einzelnen nicht eingegangen werden kann.

Die in Abbildung 6 ersichtlichen Schäden waren in allen Räumen und Wänden vorhanden. Um die Ursachen zu ermitteln, wurden mehrere Schürfen durch einen Sachverständigen hergestellt. Dabei konnte festgestellt werden, dass weder die Dränanlage noch die Bauwerksabdichtung den anerkannten Regeln der Technik entsprachen. Nach längerer Vorplanung wurde dann die erdberührte Bauwerksabdichtung und auch die Dränanlage erneuert.

Im Rahmen der Instandsetzungsmaßnahmen traten immer weitere Schäden auf, die bei einer stichpunktartigen Untersuchung natürlich nicht erkannt werden konnten.

Die Situation nach der Freilegung, ersichtlich in Abbildung 7, zeigt, dass ein Dränsystem verbaut wurde, welches in diesem Fall aber keine Anwendung finden darf. Die Verbindungen wurden mit Klebeband hergestellt und die Höhenlage ist oberhalb des Sohlenüberstands angeordnet.

Abbildung 8 zeigt dann den Übergang der Bauwerksabdichtung an die Bodenplatte. Es ist ersichtlich, dass die Abdichtung nicht ausreichend an der Stirnseite der Bodenplatte heruntergeführt wurde. Eine Klemmschiene war nicht vorhanden und jede Art von Hinterfeuchtungsschutz fehlte. Somit kann durch diese Aufnahme gut erkennbar die wesentliche Schadensursache am Übergang der Bauwerksabdichtung zur Bodenplatte bestimmt werden.

In den Bereichen der Durchdringungen und auch der Übergänge an den Bodenplatten sowie am Wandsockel, zu sehen in Abbildung 9, fehlten die Abdichtungsanschlüsse. Das bedeutete, dass alle erdberührten Wände freizulegen, die alten, zum Teil losen Abdichtungsbahnen zu entfernen und die Bauwerksabdichtung mit einem System zu erneuern war.

Auswahl der Abdichtungsbauart

Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten der nachträglichen Bauwerksabdichtung. Die Auswahl der Abdichtungsbauart ist daher entscheidend für eine fachgerechte und schadensfreie Umsetzung.

Beispielsweise ist eine Bauwerksabdichtung gemäß der heute gültigen DIN 18533 auszuführen. Dies ist jedoch nur für den vertikalen Bereich der Wände und nicht für Bodenplatten möglich. Insofern ist die DIN 18533 bei der nachträglichen Bauwerksabdichtung nicht zwingend anzuwenden. Die DIN 18533 geht z. B. davon aus, dass die Bodenplatte erdberührt, d. h. von der Unterseite abzudichten ist. Dies ist jedoch bei der nachträglichen Bauwerksabdichtung nicht möglich, sodass objektbezogen besondere Maßnahmen auszuführen sind. In diesem Sonderfall besteht die Möglichkeit, die Abdichtung gemäß dem WTA-Merkblatt „Nachträgliches Abdichten erdberührter Bauteile“ durchzuführen.

An dem beispielhaft gezeigten Objekt richtete sich die nachträgliche Bauwerksabdichtung vom Prinzip her nach der Bauzustandsanalyse, d. h. auch nach den planerischen Erfordernissen. Als flankierende Maßnahmen kann bei unterschiedlichen Wassereinwirkungen z. B. eine Dränanlage nach DIN 4095 erforderlich werden, um die Wassereinwirkungsklasse auf „Bodenfeuchtigkeit“ (nicht stauendes Sickerwasser) herunterzusetzen. Diese empfiehlt sich auch, wenn keine wasserdichte Verbindung zwischen der vertikalen Außenabdichtung und der Bodenplatte hergestellt werden kann. Oder auch in dem Fall, dass die Bodenplatte nicht wasserdicht ist.

Die Anforderungen an den Wärmeschutz ergeben sich ebenfalls aus der DIN 4108, Teil 2. Hier ist der sog. Mindestwärmeschutz einzuhalten, wenn die Räume beheizt sind und genutzt werden. Gemäß der DIN 4108, Teil 3, ist darauf zu achten, dass kritische Luftfeuchtigkeit an inneren Bauteiloberflächen vermieden wird. Hierzu können Außendämmungen gemäß der allgemein bauaufsichtlichen Zulassung als sog. Perimeter-Dämmsysteme ausgeführt werden.

Arbeitsschritte zur nachträglichen erdberührten Bauwerksabdichtung

Wichtige Arbeitsabläufe bei der nachträglichen erdberührten Bauwerksabdichtung sind dabei:

  • die Außenwände freilegen,
  • die Altabdichtung im Wand-Sohlen-Anschluss zurückbauen,
  • eine evtl. vorhandene fest haftende, tragfähige Altabdichtung reinigen,
  • die abzudichtende Flächen reinigen,
  • eine Haftbrücke bzw. Zwischenabdichtung auftragen,
  • eine mineralische Dichtungskehle herstellen,
  • die Herstellung einer Abdichtung mit 1KFPD, je nach Wassereinwirkungsklasse,
  • die Perimeterdämmung mit Systemkleber verkleben,
  • die Dränanlagen fachgerecht einbauen,
  • die Drän- und Anfüllschutzbahn anbauen sowie
  • den Arbeitsraum fachgerecht verfüllen und das Gelände wieder bearbeiten.

In der obigen Aufzählung sind nur grob die wichtigsten Abläufe dargestellt. Die örtliche Situation zeigt durchaus weitere Notwendigkeiten.

Fazit

Etwa 70 % aller Kellerwände sind undicht und bedürfen damit einer professionellen Instandsetzung. Bei der Planung einer solchen Kellerinstandsetzung ist zu berücksichtigen, dass die Wahl der zweckmäßigen Abdichtungsart abhängig von der Angriffsart des Wassers, von der Art des Baugrunds und von den zu erwartenden Beanspruchungen sowie der vorgesehenen Nutzung ist.

Darüber hinaus verringern sorgfältig geplante Abdichtungs- und Wärmedämmungsmaßnahmen den Energieverbrauch und verbessern das Raumklima bei gleichzeitiger Erhöhung des Nutzungswerts. Bei vorgesehener hochwertiger Nutzung von Gebäudeuntergeschossen, z. B. als Aufenthaltsraum, sind bei der Planung zusätzliche bauphysikalische Maßnahmen (Feuchteschutz, Wärmeschutz) vorzusehen und raumklimatische Erfordernisse wie etwa eine Lüftung oder Heizung zu beachten.

Jedes Bauwerk ist ein Unikat. Daher ist es besonders wichtig, dass vor einer Instandsetzung immer der Zustand des Bauwerks und der Bauteile von einer Fachperson überprüft und anhand der Erkenntnisse vor Ort ein Instandsetzungsvorschlag erstellt wird, wonach im Folgenden zu arbeiten ist.

Literatur

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Zur Person

Dipl.-Ing. Franz-Josef Hölzen ist Architekt und von der Handwerkskammer Oldenburg öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Holz- und Bautenschutzhandwerk. Zudem ist er Autor zahlreicher Fachbeiträge zur Gebäudeinstandsetzung und Bauwerksabdichtung.

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