Ausgabe Februar | März 2019

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AUSZUG AUS DEM INHALT:

IM BLICKPUNKT
bauschaden-Fachtagung: Von der Abdichtung im Bestand zum Feuchteschutz im Neubau
Die bauschaden-Fachtagung stand 2018 ganz im Zeichen der Abdichtung von
erdberührten Bauteilen mit Schwerpunkt auf dem Bestand. Am 21. März 2019
greift die Tagung nun Schäden an Neubauten auf. Insbesondere die Feuchteeinträge durch den Bauprozess selbst sowie deren Schadenspotenzial sollen im Fokus stehen.

AM OBJEKT
Schimmelbildung nach thermischer Sanierung
Um Energie zu sparen, werden viele alte Gebäude thermisch saniert. In der
Regel werden die Fassaden mittels eines Wärmedämmverbundsystems gedämmt und die bestehenden Fenster gewechselt. In diesem Fall wurde durch die Eigentümerversammlung beschlossen, beide Maßnahmen umzusetzen. Danach kam es jedoch in mehreren Wohnungen zu Schimmelschäden.

Schimmelpilzsanierung im Bodenaufbau
Im Schnitt ereignet sich alle 30 Sekunden ein Wasserschaden in Deutschland.
Oftmals werden allerdings Folgeschäden, wie z. B. Schimmelpilzbelastungen in
Bodenaufbauten, nicht oder nur unzureichend berücksichtigt. Doch wie sollte bei der Beurteilung vorgegangen werden? Und gibt es eine fachgerechte Alternative zum Rückbau? Diese Fragen werden am Beispiel einer Schimmelpilzsanierung im Bodenaufbau beantwortet.

ZUR SANIERUNG
Schimmelfrei in 3 Schritten
Für die vollständige Beseitigung eines Schimmelbefalls sind drei Schritte notwendig: Sofortmaßnahmen, die Beseitigung des Befalls und die Behebung der Ursachen. So soll verhindert werden, dass der Befall erneut auftritt. Für die Nutzer von mit Schimmel befallenen Räumen ist zudem ausschlaggebend, dass keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen auftreten. Welche Maßnahmen müssen dazu ergriffen werden?

IM DETAIL
Feuchte entziehen
Wenn Schimmel auftritt, ist es nicht nur wichtig, ihn fachgerecht zu beseitigen. Um erneuten Befall zu verhindern, muss u. a. die Feuchte an der betroffenen Bauteiloberfläche auf das erforderliche Niveau gesenkt werden. Je nach Ursache der Feuchte kann die technische Trocknung hierzu eine sinnvolle Maßnahme sein. Doch nur richtig eingesetzt führt diese auch zum Erfolg.

Radonschutz in der Praxis
Erstmals gibt es für Radon verbindliche gesetzliche Regelungen für Aufenthaltsplätze und Messpflichten für bestimmte Arbeitsplätze in Radonverdachtsgebieten. Seit Januar 2019 muss der Radonschutz bei allen Neubauvorhaben und bei der Altbausanierung berücksichtigt werden. Doch wie kann er praktikabel umgesetzt werden? Radonfachperson Dr. Thomas Haumann stellt lüftungstechnische und bauliche Maßnahmen vor.

ZUR BEURTEILUNG
Erfolgskontrolle einer Schimmelbeseitigung
Bei einem großen Schimmelbefall ist eine Erfolgskontrolle im Anschluss an die Sanierung des Objekts sehr empfehlenswert. Die Ergebnisse liefern rechtliche Sicherheit für alle Beteiligten und gewähren eine anschließende Raumnutzung ohne möglicherweise gesundheitsbeeinträchtigende Schimmelbestandteile. Welche Schritte zu einer aussagekräftigen Erfolgskontrolle führen, zeigen die kommenden Seiten.

Radon in Innenräumen
Man sieht es nicht, man riecht es nicht: Radon ist ein natürliches radioaktives Edelgas mit einer Halbwertszeit von 3,8 Tagen. In der Außenluft ist die Radonkonzentration durch den Verdünnungseffekt gering. In geschlossenen
Räumen reichert sich Radon jedoch in der Raumluft an, weshalb die Radonkonzentration in der Luft in Innenräumen regelmäßig deutlich höher ist als in der Außenluft. Welche Radonkonzentrationen gesetzlich zulässig sind und wie diese gemessen werden und einzuschätzen sind, lesen Sie auf den folgenden Seiten.

NEUE REGELN
Gesundheitsschutz bei der Schimmelpilzsanierung
Dieser Beitrag soll die neue DGUV Information 201-028 vorstellen und will
damit den Beteiligten einen Anreiz bieten, sich mit deren Anwendung auseinanderzusetzen. Denn die DGUV 201-028 ist das „Schweizer Taschenmesser“, um Risiken im Zusammenhang mit Schimmelpilzsanierungen zu vermeiden, aber auch um den Sanierungsaufwand auf ein notwendiges Maß zu minimieren.

Schallschutz im Massivbau
In der Ausgabe Dezember 2018/Januar 2019 von „der bauschaden“ stellte Prof. Dr. Peter Schmidt das Nachweiskonzept der Schalldämmung nach DIN 4109 vor. Auf den folgenden Seiten gibt er nun einen Überblick über den Nachweis der Trittschalldämmung. Anhand von Beispielen und Details stehen dabei Massivdecken und massive Treppen im Mittelpunkt.

IM STREITFALL
Rechtsprechung 2018
In Fachkreisen haben im Jahr 2018 drei Urteile des BGH Aufsehen erregt, mit
denen er seine bisherige Rechtsprechung zur Bemessung des Schadensersatzes nach fiktiven Mängelbeseitigungskosten aufgegeben hat. Darüber hinaus ist eine Entscheidung des OLG Nürnberg zu erwähnen, die ein Urteil des BGH aus dem Jahr 2017 zu einem Problem bei einer Änderung der anerkannten Regeln der Technik nach Vertragsschluss und vor Abnahme ergänzt. Schließlich werden zwei oberlandesgerichtliche Entscheidungen vorgestellt, die häufig auftretende Irrtümer der Baupraxis korrigieren.

Sanieren, aber richtig

Viele Städte leiden unter einem Mangel an bezahlbarem Wohnraum. Während die Politik auf die Mietpreisbremse setzt, verdienen Stadt und Staat über Einnahmen z. B. aus der Einkommens- oder Grunderwerbssteuer oder über Grundstücks- und Wohnungsverkäufe mit. So bleibt die Wohnungssuche in Städten wie Berlin, Hamburg oder München schwierig.

Der Wohnraummangel fördert auch eine andere problematische Entwicklung: Schrottimmobilien. Der Duden definiert eine Schrottimmobilie als „Immobilie, die nichts oder nur wenig wert ist“. Ursprünglich wurde dieser Begriff durch Immobilienverkäufe ab den 1990er-Jahren geprägt. Damals verkauften Anbieter kreditfinanzierte Anteile an Immobilienfonds – für überteuerte Wohnungen. Heute werden darunter auch Gebäude verstanden, die schwerste bauliche Mängel aufweisen, jedoch trotzdem zu überhöhten Preisen vermietet werden können. Um dem vorzubeugen, gibt das Wohnungsaufsichtsgesetz
Städten die Möglichkeit, Vermieter solcher Immobilien mit Strafen zu belegen oder diese Gebäude z. B. bei Zwangsversteigerungen zu erwerben. Eigentümer zu Sanierungsmaßnahmen zwingen können die Städte damit jedoch nicht.

In der Folge gibt es trotz des Wohnungsnotstands weiterhin Gebäude, die kaum bewohnbar sind. Zu den häufigsten Mängeln von Schrottimmobilien zählen neben den baulichen (defekte technische Anlagen, fehlender Brandschutz) die hygienischen Mängel. Die Vermüllung von Wohnungen und Grundstücken zieht v. a. tierische Schädlinge an. Auch Schimmelbefall ist als Folge der Baumängel häufig zu finden.

Angesichts der Menge der Mängel erscheint der Abriss von Schrottimmobilien oft als einziger Ausweg – zumindest, wenn eine alternative Sanierung gleichzeitig dauerhaft und wirtschaftlich sein soll. Gerade in Bezug auf Schimmel sind durchdachte und umfassende Lösungen gefragt, damit erneuter Befall nicht bereits in der Sanierung angelegt ist. Tipps, wie es richtig geht, geben u. a. ein Beitrag zur Estrichdämmung ab S. 12, zum Arbeitsschutz nach DGUV Information 201-028 ab S. 44 sowie zur Erfolgskontrolle einer Schimmelsanierung ab S. 34.

Viel Erfolg bei Ihren nächsten Sanierungsprojekten wünscht Ihnen

Anke Jahn
Chefredakteurin „der bauschaden“