Wie kann sich das Unterschreiten der anerkannten Regeln der Technik beim Bauen im Bestand auf die Haftung des Architekten/Ingenieur auswirken? Ein Urteil des OLG München klärt auf.
Am 3. März 2016 fand die erste bauschaden-Fachtagung statt. Die aktuelle Veranstaltung findet am 28. November zum Thema Feuchteschutz von Neubauten statt.