Zur Sanierung

Erst analysieren, dann instand setzen

Das richtige Vorgehen bei der Sanierung von Rissen in Putzoberflächen

Text: Thomas Angersbach und Jutta Keskari-Angersbach| Foto (Header): © benjaminnolte – stock.adobe.com

Für die Planung und Durchführung einer nachhaltigen und wirtschaftlichen Instandsetzung von Rissen in Putzoberflächen müssen die Risse und deren Ursachen jeweils im Einzelfall analysiert werden. Erst nach Feststellung der Rissursachen kann eine fach- und sachgerecht geplante und ausgeführte Instandsetzung den erwünschten Erfolg bringen.

Auszug aus:

der bauschaden
Ausgabe Oktober / November 2018
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Um eine Rissinstandsetzung in der Putzoberfläche eines Gebäudes adäquat planen und durchführen zu können, bedarf es zuvor einer genauen Analyse der Rissursachen und einer Klassifizierung der Risse.

Beurteilung

Zu Beginn der Arbeiten ist zu klären, ob die zu beurteilenden Risse einen Mangel darstellen und eine Instandsetzung überhaupt notwendig ist. Bei den meist mineralischen Baustoffen des Hochbaus (Mauerwerk, Beton und Putz) sind Risse unter baupraktischen Bedingungen nicht völlig vermeidbar und deshalb nicht immer als Mangel zu werten. Folgende Fragen sind bei der Beurteilung zu beantworten und zur Planung der Instandsetzungsmaßnahmen hilfreich:

a) Stellt das vorhandene Rissbild einen Endzustand dar oder ist in Zukunft mit einer Zunahme der Rissbildung bzw. der Rissbreiten zu rechnen? Sind die Risssymptome von Vorgängen im Putz oder in der Konstruktion verursacht?

b) Wird die technische Funktion des Putzes oder des Bauwerks durch die Rissbildung beeinträchtigt?

Eine Beeinträchtigung der technischen Funktion und damit eine Minderung der Verwendungseignung ist gegeben, wenn vorzeitige Verwitterungsschäden am Außenputz entstehen oder zu erwarten sind und/oder der Putzgrund so durchfeuchtet wird, dass

• sich der Wärmedurchlasswiderstand anhaltend vermindert,
• das Raumklima beeinträchtigt wird,
• die Innenwandfläche geschädigt werden und/oder
• Folgeschäden aus den Rissen resultieren können.

c) Wird die ästhetische Funktion der Fassadenflächen durch das Rissbild beeinträchtigt?

Die optischen Auswirkungen eines Risses sind aus gebrauchsüblichen Bedingungen (Abstand, Blickposition, Beleuchtung usw.) zu beurteilen. Nicht gebrauchsüblich ist ein Abstand bzw. eine Blickposition, wenn z. B. eine Leiter heraufgestiegen werden muss oder Risse nur in gebückter Haltung mit einem Abstand von wenigen Zentimetern vor der Wand zu sehen sind. Zur Bewertung gilt der Grundsatz, dass der Betrachtungsabstand so zu wählen ist, wie er bei der späteren Nutzung üblich sein wird [1].

d) Ist der Riss noch aktiv oder ist er ein ruhender Riss?

Zur Feststellung, ob ein Riss seinen endgültigen Zustand erreicht hat, kann u. a. eine Rissmarke oder ein Rissmonitor gesetzt werden. Bei der sogenannten „Gipsmarke“ wird Gips, wie er z. B. zum Anbringen von Unterputzsteckdosen verwendet wird, genutzt. Kunststoffvergütete Spachtelmassen sind hier fehl am Platz. Es ist darauf zu achten, dass der ca. 2 bis 3 cm breite Streifen (Dicke ca. 3 bis 6 mm) aus Gips den Riss nicht verfüllt und die Rissmarke nicht vom Untergrund abplatzt. Bedingt durch die thermischen Veränderungen der Risse analog zu den warmen und kalten Jahreszeiten empfiehlt sich eine Standzeit von möglichst sechs Monaten. Durch den langen Zeitraum können somit ausreichend Temperaturschwankungen und die damit verbundenen Längen- und Breitenausdehnungen des Risses auf die Gipsmarke einwirken. Ist die Rissmarke gerissen, hat der Riss seine Aktivität noch nicht abgeschlossen. Ist die Rissmarke unbeschädigt, ruht der Riss.

Auch beim Einsatz von Rissmonitoren, vorgefertigten Kunststoffplatten mit Maßeinteilung, die aus zwei gegeneinander frei beweglichen Teilen bestehen, sind Beobachtungen von Rissveränderungen möglich und dokumentierbar.

Die Messergebnisse sind bei der Wahl des Instandsetzungsverfahrens zu berücksichtigen.

Rissklassifizierung

Im Allgemeinen können Risse ihre Ursachen in der Konstruktion des Bauteils/ des Mauerwerks haben, welche sich auf der Putzoberfläche fortsetzen. Man spricht bei dieser Art des Risses von einem konstruktionsbedingten Riss.

Rissbildungen, die alleinig in der Putzoberfläche des Gebäudes auftreten, werden als putz- und ausführungsbedingte Risse bezeichnet. Diese beiden Rissursachen (konstruktiv oder putz-/ausführungsbedingt) können sich in manchen Bereichen überlagern, was eine genaue Rissursachenanalyse in einigen Fällen erschwert.

Um dieses Aufeinandertreffen von mehreren rissbildenden Faktoren an einem Gebäude erkennen zu können, sind Erfahrung sowie die Kenntnis der verschiedenen Rissarten und deren Definitionen wichtig. Nur dann sind sie aus fachlicher und technischer Sicht eindeutig zu bewerten und eine Sanierung erfolgreich durchführbar.

Konstruktionsbedingte Risse

Konstruktionsbedingte Risse werden in zwei Gruppen unterteilt:

• Rissbildungen, resultierend aus Bewegungen bzw. Volumen-, Form- oder Lageveränderungen der tragenden Konstruktion oder eines Bauteils
• Rissursachen, hervorgerufen durch den unmittelbaren Putzgrund

Volumen-, Form- oder Lageveränderungen der Konstruktion können u. a. entstehen durch

• Austrocknungsprozesse (Schwinden),
• Setzungs- oder Kriechprozesse,
• Lageänderungen sowie
• Verformungen der gesamten Konstruktion oder Teilen hiervon.

Typische Rissbilder und Rissbereiche hierfür sind u. a. das „Schüsseln“ von Decken ohne Auflast. Hieraus resultieren Risse in den Lagerfugen ein oder zwei Steinlagen unter einem Flachdach an den Ecken eines Gebäudes. Gleiches gilt sinngemäß für „schiebende“ Flachdächer, durch die treppenförmige Risse entlang der Stoßund Lagerfugen an den Gebäudeecken entstehen. Ebenso typisch sind geradlinige Vertikalrisse über mehrere Steinlagen hinweg (z. B. für Setzungen eines Bauteils), Horizontalrisse an Deckenauflagern und V-förmige Rissbreitenverläufe. Die Rissbreite liegt meist bei > 0,3 mm und kann bis zu mehreren Zentimetern anwachsen.

Die aus Bewegungen der Konstruktion des Bauwerks oder Teilen hiervon hervorgerufenen Risse müssen zunächst durch einen Statiker bewertet werden. Gegebenenfalls sind zusätzliche statische Maßnahmen zwingend erforderlich. Erst wenn die Ursachen für die Bewegungen erkannt und „abgestellt“ wurden, zu kontrollieren oder zumindest erfahrungsgemäß abzuschätzen sind, können putztechnische Sanierungsmaßnahmen zur Ausführung kommen. Eventuelle Vorabmaßnahmen können z. B. bestehen

• in der Ausbildung von Bewegungsfugen,
• im Anbringen von CFK-Lamellen (faserverstärkten Lamellen), deren Anzahl, Lage und Breite der Statiker jeweils vorgeben sollte,
• im Einbringen von Stahlklammern,
• im Aufbringen eines Wärmedämm-Verbundsystems oder von Putzträgern, die den Putz vom Untergrund trennen (z. B. Streckmetall mit Teerpapier; solche Putzträger werden bei Fachwerkbauten bereits seit langer Zeit eingesetzt).

Unmittelbar aus dem Putzgrund resultierende Risse entstehen durch thermische und/oder hygrische Einflüsse oder aus einem Wechsel der Werkstoffe im Untergrund. Im heutigen Baugeschehen wird eine Vielzahl von Putzuntergründen wie z. B. Betonsteine, Leichtbetonsteine, Sandsteine, Mauerziegel, aber auch Polystyrolprodukte, Gipskarton oder Holzunterkonstruktionen verwendet.

Aus den unterschiedlichen Materialeigenschaften des Putzgrunds resultieren zahlreiche Faktoren wie Festigkeit, Saugverhalten, Wärmeleitfähigkeit, E-Modul und Wassergehalt bzw. -aufnahmefähigkeit (Quellverhalten). Diese Materialeigenschaften haben als Untergrund unmittelbaren Einfluss auf den Putz. Somit ist die Art des Putzes hierauf abzustimmen. Nicht immer ist die alte Verputzerregel von „hart nach weich“, das heißt, auf „hartem“ Untergrund ist ein „weicher“ Putz aufzubringen, somit heute noch anwendbar.

Putz- oder ausführungsbedingte Risse

Die Ursachen der Risse dieser Kategorie sind in der Verarbeitung oder im Putzmörtel/ Putzsystem begründet. Durch ungünstige Spannungsverhältnisse in der Putzschicht entstehen Kohäsionsbrüche im Materialgefüge, welche sich als Rissbildungen auf der Putzoberfläche abzeichnen. Die Risse verlaufen innerhalb der Putzschicht und können durch die gesamte Putzdicke reichen. Typische Rissarten sind beispielsweise Sackrisse, Schwindrisse, Fettrisse und Haarrisse. Haarrisse werden im WTAMerkblatt 2-4 mit einer Breite bis 0,2 mm definiert [2].

Solche Kleinstrisse sind nicht immer zu vermeiden und müssen laut den einschlägigen Normen, z. B. DIN EN 13914-1 [3] oder DIN 18550-1 [4], nicht grundsätzlich überarbeitet werden, wenn sie optisch nicht störend wirken und die technische Leistungsfähigkeit des Putzes nicht mindern. Im Innenbereich genügt häufig bereits das Überspachteln oder das Tapezieren eines Vlieses, um auf Dauer den gewünschten „rissfreien“ optischen Erfolg zu erhalten.

Risse mit sich überlagernden Ursachen

Wie bereits eingangs erwähnt, können sich die Rissursachen von konstruktions-/putzgrundbedingten und putzbedingten Rissen überlagern. Durch Verformungen kommt es zu einer Überschreitung der maximal aufnehmbaren Spannungen im Mauerwerk oder der Putzschicht. Die entstehenden physikalischen Kräfte aus Form-, Lageoder Volumenänderungen des Putzgrunds können die Fähigkeit der Putzschicht, Spannungen aufzunehmen, überlagern. Durch diesen Effekt werden Lage, Anzahl und die Form der Risse zusätzlich beeinflusst. Im Wesentlichen werden hier unterschieden:

• Fugenrisse, welche durch den gesamten Putz hindurch reichen und den Verlauf der Fugen im Untergrund abzeichnen, z. B. Lager- und Stoßfugen des Mauerwerks, sowie
• Kerbrisse mit diagonalem Verlauf (Diagonalrisse) wie beispielsweise in den Bereichen von Öffnungen.

Rissinstandsetzung

Nach einer sorgfältigen Analyse der Rissursachen und Prüfung des Untergrunds kann die durchzuführende Sanierungsvariante zur Instandsetzung der Putzschicht ausgewählt werden.

Sind die Rissursachen in der Konstruktion begründet, so sind vor der Instandsetzung der Putzschicht, wie zuvor erläutert, zunächst Maßnahmen im Untergrund wie z. B. Herstellung des Kraftschlusses durch Verpressungen, Verklammerungen oder Vernadelungen etc. notwendig. Für die Planung und Durchführung der Maßnahmen empfiehlt es sich, geeignete Fachleute hinzuzuziehen.

Die Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege unterscheidet im Merkblatt 2-4 „Beurteilung und Instandsetzung gerissener Putze und Fassaden“ [2] in Instandsetzungen von örtlich begrenzten Einzelrissen und flächigen Instandsetzungsverfahren von Fassaden mit größerer Rissanzahl.

Instandsetzung von Einzelrissen

Rissverschluss mit gefüllter Beschichtung

Durch das Verschlämmen des ruhenden Risses mittels einer gefüllten Beschichtung wird der Riss verfüllt/verschlossen. Solche Verfahren sind jedoch nur für Rissbreiten bis 0,1 mm geeignet. Bei der Auswahl des Beschichtungsstoffs und der Vorbehandlung des Untergrunds sind die Herstellervorgaben und die Materialverträglichkeit mit dem Untergrund zu beachten. Mit solchen sogenannten Streichfüllern können kleine Einzelrisse gegebenenfalls auch partiell überarbeitet, jedoch bei einer Vielzahl von störenden Kleinstrissen auch Flächen im Ganzen beschichtet werden.

Im Innenbereich bietet sich neben der Beschichtung auch die Möglichkeit, solche Kleinstrisse zu überspachteln und mit einem Vlies oder einer Gewebetapete auf Dauer zu überdecken.

Starrer Rissverschluss mit Mörtel

Dieses Verfahren ist nur zu empfehlen, wenn keine oder nur geringe optische Anforderungen vorherrschen. Die Rissflanken müssen erweitert werden, um eine ausreichende Adhäsion des Verfüllmörtels zu gewährleisten. Bedingt durch den starren Mörtelverschluss des Risses kann eine erneute Rissbildung bereits im Zuge des Trocknungsprozesses an den Rissflanken entstehen, die gegebenenfalls wiederum mit einem Rissverschluss mit gefüllter Beschichtung überarbeitet werden können. Das starre Verschließen dient nicht zur Instandsetzung von putzgrund- und konstruktionsbedingten Rissen, sondern ist ausschließlich für putz- und ausführungsbedingte Risse anwendbar.

Flexibler Rissverschluss mit Fugendichtstoff

Durch den Verschluss mit einem plastoelastischen Dichtstoff können Einzelrisse verschlossen werden, bei denen geringe, auch wiederkehrende Rissbreitenänderungen nicht ausgeschlossen werden können. Hierbei ist die Adhäsion des Fugendichtstoffs an den Rissflanken, eine ausschließliche Zwei-Flanken-Haftung des Dichtstoffs und das richtige Verhältnis der Fugenbreite zur Verfugungsdicke zwingende Voraussetzung für den Erfolg. Der zum Einsatz kommende Dichtstoff ist auf eine folgende Beschichtung und die angrenzende Oberflächenbeschaffenheit abzustimmen. So sind Dichtstoffe mit Mikrogranulaten, das heißt putzähnlichem Charakter erhältlich, die sich insbesondere für den Rissverschluss in geputzten Fassaden eignen, aber auch farblich angepasste Werkstoffe, die keiner Beschichtung bedürfen bzw. nicht überstrichen werden können oder müssen.

Rissüberbrückung mit Trennlage und Putzträger

Durch die Entkopplung der Putzschicht vom Untergrund mittels eines Putzträgers (Streckmetall, Putzträgerplatte etc.) können Materialwechsel im Untergrund und deren divergierendes Verhalten bei wechselnden thermischen und hygrischen Einwirkungen getrennt werden. Dies ermöglicht eine weitgehende freie Bewegung des Untergrunds ohne Einflussnahme auf die darüber liegende Putzschicht.

Dehnfuge mit Fugendichtstoff

Bei dieser Variante wird vor der Rissverfüllung mit einem Dichtstoff eine zusätzliche Dichtschnur in den Riss eingelegt. Diese Instandsetzungsart bietet sich z. B. an Anschlussstellen von unterschiedlichen Bauteilen ohne kraftschlüssigen Verbund an.

Dehnfuge mit Profil

Durch den Einbau eines Dehnfugenprofils im Bereich des Risses können zukünftige, nicht vermeidbare Rissentstehungen kontrolliert aufgefangen werden. Wie die Variante „Dehnfuge mit Füllstoff“ bietet sich diese Instandsetzungsvariante z. B. an Bauteilen mit unterschiedlichen thermischen Ausdehnungsfaktoren oder nicht kraftschlüssig verbundenen Außenwänden an.

Flächige Instandsetzungsverfahren

Je nach Umfang der Rissbelastung, optischen Anforderungen oder weiterhin zu erwartende Rissbildungen können flächige Instandsetzungsverfahren der Fassadenfläche notwendig sein. Hierzu gehören u. a.:

Organische Beschichtungssysteme

Durch die Applikation einer organischen Beschichtung können Rissbreitenänderungen von ± 0,1 mm aufgenommen/überbrückt werden. Bei diesem Verfahren sind die Herstellervorgaben und die Eignung des Materials für den Verwendungszweck zu beachten. Insofern empfiehlt es sich, einen Fachberater des Materialherstellers hinzuzuziehen. Die meist hochkunststoffvergüteten, dickschichtigen und elastischen Anstrichstoffe haben erfahrungsgemäß den Nachteil, dass sie zum Verkleben von Schmutzpartikeln auf der Fassade neigen. Ebenso ist biologischer Befall (Algen etc.) auch bei einer speziellen bioziden Einstellung des Werkstoffs nicht gänzlich zu vermeiden.

Rissfüllende Beschichtungssysteme

Im Gegensatz zur Beschichtung mit einem organischen Material hat diese Instandsetzungsart keine rissüberbrückende Eigenschaft. Durch das Auftragen einer rissfüllenden Beschichtung wie z. B. spezieller Dispersionsfarben, Dispersionssilikatfarben oder auch Silikonharzfarben werden putzbedingte Risse < 0,2 mm (Haarrisse) verfüllt und sind somit nicht mehr auf der Fassadenfläche sichtbar.

Putze wie z. B. Kalk-, Kalkzementputze oder historische Putze bedürfen weiterer spezieller und auf die Putzarten abgestimmter Anstrichstoffe wie alkalibeständiger Beschichtungen, um eine fach- und sachgerechte Instandsetzung zu ermöglichen.

Das bekannteste und wohl verbreitetste flächige Instandsetzungsverfahren ist die Rissüberbrückung mit einem mineralischen oder organischen Armierungssystem. Hier wird auf der gesamten Fassade ein alkalibeständiges Armierungsgewebe in einem Unterputz mit hoher Dehnfähigkeit und gegebenenfalls Faserzusatz eingebettet. In Abhängigkeit von der weiterführenden Überarbeitung der Armierungsschicht, wie Auftragen eines Oberputzes oder einer Verklebung von Klinkern, ist die Wahl der Maschenweite des einzubettenden Armierungsgewebes darauf abzustimmen.

Je nach Wahl des Armierungssystems – mineralisch oder organisch – sind zusätzlich die Schichtdickenvorgaben des Materialherstellers für den Armierungsmörtel zu beachten. Es wird im Allgemeinen zwischen dünnschichtigen, mittelschichtigen oder dickschichtigen Systeme unterschieden.

Damit das Armierungsgewebe seine rissüberbrückende Eigenschaft entfalten kann, ist drauf zu achten, dass dieses mindestens in der oberen Hälfte, vorzugsweise jedoch im oberen Drittel des Schichtaufbaus, in der sogenannten Zugzone liegt. Besonderes Augenmerk ist darauf zu legen, dass bei Öffnungen wie Fenstern oder Türen diagonalverlaufende Gewebestreifen (Diagonalarmierungen) in einer Größe von ca. 30 x 20 cm oder entsprechende vorgefertigte Formteile wie z. B. Armierungspfeile oder Armierungsecken eingebracht sowie auch die Innenecken in den Sturzbereichen der Fenster und Türen mit einem Armierungsgewebe versehen werden.

Fazit

Für die Planung und Durchführung einer nachhaltigen und wirtschaftlichen Instandsetzung von Rissen in Putzoberflächen müssen die Risse und deren Ursachen jeweils im Einzelfall analysiert werden. Erst nach Feststellung der Rissursachen kann eine fach- und sachgerecht geplante und ausgeführte Instandsetzung den erwünschten Erfolg bringen.

Literatur

[1] Oswald, R.; Abel, R.: Hinzunehmende Unregelmäßigkeiten bei Gebäuden. Typische Erscheinungsbilder – Beurteilungskriterien – Grenzwerte. 3. Aufl., Vieweg, Wiesbaden 2005

[2] WTA-Merkblatt 2-4-14/D Beurteilung und Instandsetzung gerissener Putze an Fassaden, Ausgabe 08/2014, Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege e. V. – WTA –, München

[3] DIN EN 13914-1:2016-09 Planung, Zubereitung und Ausführung von Außenund Innenputzen – Teil 1: Außenputze

[4] DIN 18550-1:2018-01 Planung, Zubereitung und Ausführung von Außen- und Innenputzen – Teil 1: Ergänzende Festlegungen zu DIN EN 13914-1:2016-09 für Außenputze

Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz e. V.: Merkblatt Nr. 21 Technische Richtlinien für die Planung und Verarbeitung von Wärmedämm-Verbundsystemen, Ausgabe Mai 2012

Horn, K.; Gänßmantel, J.: Risse. Ursachen – Diagnostik – Instandsetzung. WEKA MEDIA, Kissing 2013

Zur Person

Sachverständigenbüro für gerichtliche und private Gutachtenerstellung, Fachbaubegleitung und Qualitätsmanagement für die Bereiche Putz, WDVS, Trockenbau, Maler- und Lackierarbeiten und Schimmelschäden

Thomas Angersbach
Maler- und Lackierermeister, Dozent an der Meisterschule der HWK Rhein- Main, Sachverständiger für die Erkennung, Bewertung und Sanierung von Schimmelpilzschäden (TÜV), Brandschutzfachkraft (EIPOS), Mitglied des SVD-Arbeitskreises

Jutta Keskari-Angersbach
ö. b. u. v. Sachverständige für das Stuckateur-, Maler- und Lackierer-Handwerk, Autorentätigkeit (VOB/C-Kommentare Trockenbau, Tapezierarbeiten, Fachzeitschriften), Referententätigkeit u. a.: Aachener Bausachverständigentage (AiBau), Sachverständigeninformationsdienst (SVD), Bayerische Bauakademie

Kontakt
www.keskari-angersbach.de

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