Am Objekt

Im Kampf gegen Feuchte und Salz

So wurde eine hochwertige Nutzung unter Verwendung von Sanierputzsystemen ermöglicht

Text: Franz-Josef Hölzen | Foto (Header): © maho – stock.adobe.com

In einem Versicherungsgebäude kam es zu Feuchteschäden im Untergeschoss. Zur Beurteilung der Situation und um ein adäquates Instandsetzungskonzept zu erarbeiten, wurden zwei Ortstermine zur Besichtigung vereinbart. Dabei zeigten sich Mauerfeuchtigkeit und Versalzungen. Da das Untergeschoss hochwertig genutzt werden sollte, erfolgte die Instandsetzung mit einem Sanierputzsystem. Welche vorbereitenden Maßnahmen für das Arbeiten mit Sanierputz ergriffen wurden und welche allgemeinen Anforderungen an Sanierputzsysteme gelten, zeigt Franz-Josef Hölzen im folgenden Beitrag.

Auszug aus:

der bauschaden
Ausgabe Oktober / November 2019
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Bei dem vorliegenden Objekt handelt es sich um eine klassische Mauerwerkskonstruktion auf Bodenplatten aus Stahlbeton. Der Keller sollte ursprünglich für die Lagerung von Brennstoffen und als Fahrradkeller genutzt werden. Eine hohe Anforderung an die Trockenheit der Raumluft gab es zur Planungszeit nicht. In den letzten Jahrzehnten wurde jedoch die Nutzung geändert und damit stieg auch der Anspruch an die Trockenheit der Raumluft und Bauwerksabdichtung.

 

Erster Ortstermin

Der erste Ortstermin diente dem Besichtigen der allgemeinen Situation sowie dem Besprechen der weiteren Vorgehensweise. Hierzu wurde das Untergeschoss begangen. Das geschah sowohl im Altbau, geplant im Jahr 1959 als auch im Anbau des Gebäudes aus dem Jahr 1980. Das Untergeschoss aus dem Jahr 1959 besteht laut Planungsunterlagen aus einer Stahlbetonbodenplatte mit ca. 25 cm Dicke und aufgehenden Wänden aus Mauerwerk. Unterhalb der Bodenplatte befindet sich die Bauwerksabdichtung. Es war jedoch nicht erkennbar, wie diese zum damaligen Zeitpunkt ausgeführt wurde.

Zur besseren Beurteilung wurden einige Detailfotos aufgenommen, insbesondere in den Bereichen der Übergänge von den Wänden zu den Bodenplatten. Hier sollte der Abdichtungsanschluss beurteilt werden. Die Situation vor Ort zeigte einige Feuchteerscheinungen. Ihr Erscheinungsbild ließ darauf schließen, dass bereits über einen längeren Zeitraum Feuchtigkeit im Bodenbelag war. Aufsteigende Mauerfeuchtigkeit war bereits vorhanden, und auch starke Versalzungen im Bereich der Putzoberflächen waren erkennbar (Bild 1).

Es wurde vereinbart, dass in einem Teil des Altbaus der Estrich geöffnet und bei einem Regenereignis abgewartet wird, ob sich der Hohlraum mit Wasser füllt, sprich, ob Wasser durch die Bodenplatte bzw. durch den Wand-/Bodenanschluss ins Gebäude eindringen kann.

 

Zweiter Ortstermin

Beim zweiten Ortstermin sollte u. a. festgestellt werden, ob durch ein Regenereignis Wasser durch die undichten Übergänge und durch die Bodenplatte eingedrungen ist. Es stellte sich heraus, dass im Bereich der Estrichöffnung Wasser stand. Das bedeutet, dass das vom Regenereignis verursachte Wasser entweder durch die Bodenplatte oder durch den Wand-/Bodenanschluss in das Gebäude eingedrungen sein musste. Bild 2 zeigt diese Situation.

Die weiteren Aufnahmen (Bild 3) machten deutlich, dass über entsprechende Regenereignisse das Wasser durch die Bodenplatte bzw. durch den Bodenanschluss eingedrungen ist. Die Aufnahme zeigt eindeutig Wasser und aufsteigende Mauerfeuchte im Bereich der ersten Steinlage bis hin zur vorhandenen Horizontalsperre. Dieses ist auf Bild 4 sichtbar, wo Zerstörungen im Wandbild erkennbar sind.

Aus den vor Ort gewonnenen Erkenntnissen wurde im Anschluss ein Instandsetzungskonzept erarbeitet. Dieses befasste sich im Wesentlichen mit der nachträglichen innenseitigen Instandsetzung. Da zu diesem Zeitpunkt nicht bekannt war, wie die vorhandenen Bodenplatten in Bezug auf die Wasserdurchlässigkeit einzustufen sind, war in jedem Fall über ein Inneninstandsetzungssystem mit Bauwerksabdichtung zur Herstellung eines Untergeschosses mit hohen Anforderungen an die Nutzung zu planen. Dies galt auch im Bereich der aufgehenden Wände, da die einzelnen Aufnahmen und Ortstermine ergeben hatten, dass starke Versalzungen vorhanden waren. Hier wurden mittlere Salzkonzentrationen von Sulfaten nachgewiesen. Diese Salzkonzentrationen hatten ihre Ursache in der Verwendung von gipshaltigen Spachtelmassen an den feuchten Wänden. Durch außen liegende Bauwerksabdichtungen waren die Salzkonstruktionen nicht zu reduzieren. Die Außenbereiche konnten an diesem Objekt auch nicht freigelegt werden.

Für das vorhandene Gebäude gab es kein verfügbares Bodengutachten, sodass, zur Ermittlung der Wassereinwirkungsklasse, auf ein Gründungsgutachten für den geplanten Neubau eines Wohnquartiers in der Nachbarschaft zurückgegriffen wurde.

 

Wassereinwirkungen

Das Gutachten kam zu dem Ergebnis, dass aufgrund der Lage des Untergeschosses unterhalb des Grundwasserspiegels die Anforderungen der DIN 18195-6 [1] gelten, hier insbesondere Abschnitt 8 „Starke Beanspruchung“. Werden die dort ermittelten Ergebnisse auf das instand zu setzende Gebäude übertragen, herrschen hier die Wassereinwirkungen „Drückendes Wasser“ oder zumindest „Aufstauendes Sickerwasser“ vor, was bezüglich der Wasserbelastung dem Grundwasser gleichzustellen ist (nach aktueller DIN 18533 – W2 E [2]).

 

Gebäudeinstandsetzung

Es war nicht davon auszugehen, dass die vorhandenen Feuchteschäden durch Havarien (z. B. Leitungsschäden oder Hochwasserschäden) entstanden sind. Wie zuvor dargestellt, waren die vorhandenen Feuchteschäden nicht erst in den letzten Monaten aufgetreten, sondern schon seit Jahren vorhanden. Das bedeutet, dass innenseitig neue Instandsetzungssysteme zu planen und auszuführen waren, die analog einem Leistungsverzeichnis durchgeführt werden mussten. Diese Systeme werden jedoch jeweils in Kombination mit unterschiedlichen Werkstoffen verwendet, sodass mit der Durchführung der nachträglichen Abdichtungsarbeiten spezielle Fachunternehmen beauftragt wurden.

Sanierputzsysteme sind nur bei kapillar transportierter und hygroskopisch hervorgerufener Feuchtigkeit wirksam, nicht bei Wasser, das mit hydrostatischem Druck einwirkt. Somit stand bei diesem Objekt die Bauwerksabdichtung im Vordergrund.

Geplant und ausgeführt wurden die Maßnahmen, wie im WTA-Merkblatt 4-6 [3] beschrieben.

 

Durchzuführende Maßnahmen

Folgende Schritte waren im Rahmen der Instandsetzung durchzuführen:

  • Horizontalsperren in Innen- und Außenwänden anbringen
  • Wand-/Bodenanschlüsse neu herstellen
  • Altputz entfernen und die Flächen reinigen
  • sulfatbeständige Flächenabdichtungen herstellen
  • Dichtungskehlen einbauen
  • Zwischenwände abtrennen und abdichten
  • Neuverputz mit Sanierputzsystemen anbringen
  • Putzflächen beschichten
  • Bodenanschlüsse abdichten
  • Anschlüsse wiederherstellen

Die Planungsverantwortung bei hochwertiger Nutzung und Nutzungssicherheit liegt im Wesentlichen bei der Vermeidung von Wassereinwirkungen, Kondensationsfeuchte und Schimmelpilzen. Dies wurde an diesem Objekt gesamtplanerisch und auch in der Ausführung berücksichtigt.

 

Anforderungen an Sanierputzsysteme

Wirkprinzip und Zusammensetzung

Sanierputzsysteme dienen dem Verputzen feuchter und/oder salzhaltiger Mauerwerke. Baustoffschädigende Salze aus dem Untergrund werden im Putz eingelagert und somit von der Putzoberfläche ferngehalten. Eine hohe Wasserdampfdurchlässigkeit des Putzsystems begünstigt die Austrocknung des Mauerwerks. Sanierputze-WTA sind daher keine „Sperrputze“.

Sanierputz-WTA lässt Feuchtigkeit aus dem Mauerwerk wenige Millimeter eindringen. Aufgenommenes Wasser bzw. die Salzlösung verdunstet innerhalb des Putzes. Dabei auskristallisierende Salze werden im porigen Gefüge des Sanierputzes eingelagert. Dadurch bleibt die Putzoberfläche trocken und frei von Ausblühungen (Bild 6).

Voruntersuchungen

Bereits in der Planungsphase werden die Grundlagen für den Erfolg einer Sanierungsmaßnahme gelegt. Von großer Wichtigkeit ist daher eine ausreichende Bestandsaufnahme der Untergrundverhältnisse. Bevor über Instandsetzungsmaßnahmen entschieden wird, ist der Mauerwerkszustand in ausreichendem Maße zu untersuchen. An diesem Objekt wurden folgende Untersuchungen durchgeführt:

  • Ermittlung der Feuchtigkeitsgehalte und der Feuchtigkeitsursachen
  • Bestimmung der wasserlöslichen und baustoffschädigenden Salze (in der Regel Sulfate, Chloride, Nitrate)
  • Art und Zustand des zu verputzenden Mauerwerks (Eignung des Putzgrund)

Die Verwendung des Putzsystems erfolgt einlagig bei geringer Versalzung und zweilagig bei mittlerer und hoher Versalzung (Tabelle 7). Ob nun zusätzlich eine Bauwerksabdichtung erforderlich ist, entscheidet der Feuchtegehalt des Untergrunds.

Anwendungsgrenzen

Für Sanierputzsysteme-WTA sind Anwendungsgrenzen zu beachten. Sanierputzsysteme sind nur wirksam bei kapillar transportierter und hygroskopisch hervorgerufener Feuchtigkeit, nicht bei Wasser, das mit hydrostatischem Druck einwirkt.

Auch kapillare Feuchtigkeit kann zu hohen Durchfeuchtungen führen. Ist das Mauerwerk porengesättigt, müssen vor Aufbringen des Sanierputzsystems unbedingt Abdichtungs-/Trocknungsmaßnahmen durchgeführt werden. Hierzu wurde im vorliegenden Fall mit sulfatbeständigen Dichtungsschlämmen vorab abgedichtet.

Taupunkt im Putzquerschnitt

Eine Durchfeuchtung kann eintreten, wenn der Taupunkt längerfristig innerhalb des Sanierputzquerschnitts liegt. Dieses muss verhindert werden (z. B. durch Heizen und Lüften).

Deckschichten

Sind Oberputze oder Anstriche vorgesehen, so dürfen sie das Sanierputzsystem nicht beeinträchtigen (Tabelle 8).

 

Ausführung vor Ort

Nach dem Entfernen des Wandputzes wurde der Untergrund nochmals mechanisch gereinigt. Die Untergründe waren auszugleichen, und eine Haftbrücke war herzustellen. Beim Übergang zur Bodenplatte wurden Dichtungskehlen eingebaut. Danach konnten die Flächen mit Dichtungsschlämmen im System abgedichtet werden, und die Wände wurden für die Aufnahme von Sanierputzsystemen mit einem Spritzbewurf vorbereitet.

Bei der Herstellung des Putzsmörtels sind besondere Maschinentechniken anzuwenden. Hier kommt es v. a. darauf an, dass die geforderte Porosität und die technischen Eigenschaften wie Dichte und Festigkeit erreicht werden. Nach der Putzherstellung wurde die Sanierputzbeschichtung aufgebracht und die Endreinigung durchgeführt.

 

Fazit

Etwa 70 % aller Kellerräume sind undicht und bedürfen damit einer professionellen Instandsetzung. Bei der Planung einer Kellerinstandsetzung ist zu berücksichtigen, dass die Wahl der zweckmäßigen Abdichtungsart abhängig von der Angriffsart des Wassers, des Baugrunds und von den zu erwartenden Beanspruchungen sowie der vorgesehenen Nutzung ist. Darüber hinaus verringern sorgfältig geplante Abdichtungs- und Wärmedämmmaßnahmen den Heizenergieverbrauch und verbessern das Raumklima bei gleichzeitiger Erhöhung des Nutzungswerts. Bei vorgesehener hochwertiger Nutzung von Gebäudeuntergeschossen, z. B. als Aufenthaltsraum, sind in der Planung zusätzliche bauphysikalische Maßnahmen (Feuchteschutz, Wärmeschutz) vorzusehen und raumklimatische Erfordernisse (Lüftung, Heizung) zu beachten. Die Verwendung von Sanierputzsystemen ist eine zwingende Voraussetzung bei Vorhandensein von wasserlöslichen bauschädlichen Salzen.

Literatur

[1] DIN 18195-6:2011-12 Bauwerksabdichtungen – Teil 6: Abdichtungen gegen von außen drückendes Wasser und aufstauendes Sickerwasser, Bemessung und Ausführung (zurückgezogen)

[2] DIN 18533-1:2017-07 Abdichtung von erdberührten Bauteilen – Teil 1: Anforderungen, Planungs- und Ausführungsgrundsätze

[3] WTA Merkblatt 4-6-14/D Nachträgliches Abdichten erdberührter Bauteile, Ausgabe 11/2014

WTA Merkblatt 2-9-04/D Sanierputzsysteme, Ausgabe 10/2005

Zur Person

Franz-Josef Hölzen ist Architekt und von der Handwerkskammer Oldenburg öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Holz- und Bautenschutzgewerbe. Er ist Autor zahlreicher Fachbeiträge zur Gebäudeinstandsetzung sowie zur Bauwerksabdichtung und hat u. a. die Fachbücher „Abdichtung von Gebäuden“ und „Kein Wärmeschutz ohne Feuchteschutz“ veröffentlicht.

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