Ausgabe Oktober | November 2020

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AUSZUG AUS DEM INHALT:

IM BLICKPUNKT
Neuer Termin für die bauschaden-Fachtagung 2020

Neue HOAI vom Bundeskabinett beschlossen

denkmal 2020 findet wie geplant statt

AM OBJEKT
Schäden am Laubengang – Feuchtigkeitsbelastete Bauteile benötigen eine dichte Beschichtung und ein Gefälle
Risse im Bodenbelag, Feuchtigkeitssymptome und Pfützenbildungen – diese Schäden und Mängel waren an den Laubengängen eines Gebäudes aus den 1960er-Jahren festzustellen. Für die Erstellung und Umsetzung eines wirtschaftlichen Sanierungskonzepts wurde daher eine Voruntersuchung durchgeführt, welche die Schadensursachen ermitteln sollte.

Stehendes Wasser – Fehlerhafte Dimensionierung der Entwässerungsanlagen führt zu Ausspülungen an Wegedecken
Bei einem städtischen Platz in Hanglage kam es zu Ausspülungen an der wassergebundenen Wegedecke. Erst ein Jahr zuvor wurde die Fläche jedoch mangelfrei abgenommen. Zur Ursachenermittlung wurden unter anderem eine Siebanalyse zur Korngrößenverteilung sowie eine digitale Neigungsmessung durchgeführt.

Stützwand mit Natursteinvorsatz – Einsatz von Fertigteilen zur Böschungssicherung
Bei der Höhenfreimachung an der Weberkreuzung in Hepberg/Bayern ergab sich durch das Verwenden von Stützwänden aus Fertigteilen mit Natursteinvorsatz gegenüber Ortbeton nicht nur ein Zeitgewinn, sondern auch eine Kostenersparnis in Millionenhöhe auf einer Baustrecke von gerade einmal 321 m.

IM DETAIL
Estriche mit Gefälle – Umsetzung von Gefälle in bodenbündigen Duschen, gewerblichen Küchen und auf Balkonen
Bodenbündige Duschen im häuslichen Bereich oder in Gemeinschaftsduschen, gewerbliche Küchen sowie Balkone mit Fliesenbelag müssen ein Gefälle haben, damit das anfallende Wasser schnell in den Ablauf abfließt. Wenn es längere Zeit auf der Oberfläche stehen bleiben kann, schädigt es auf Dauer die Bausubstanz. Das notwendige Gefälle darf deshalb nicht durch Hindernisse unterbrochen werden. Zudem ist auf ein ausreichendes Gefälle und zahlreiche Details zu achten.

Pfützenfreie Flachdächer – Wie mit dem richtigen Gefälle Feuchteschäden vermieden werden
Das richtige Gefälle ist für Flachdächer essenziell, wenn sie dauerhaft funktional und dicht bleiben sollen. Daher enthalten sowohl die ÖNORM B 3691 als auch die deutsche Flachdachrichtlinie und die DIN 18531 entsprechende Anforderungen. Welche das sind und wie sich typische Fehler bei der Gefälleausbildung in der Konstruktion und mit Gefälledämmung vermeiden lassen, lesen Sie auf den folgenden Seiten.

Hangbebauung – Gebäude mit besonderen Anforderungen an die Bauwerksabdichtung
Gebäude in Hanglage binden aufgrund des geneigten Geländes mit ihrem unteren Geschoss unterschiedlich tief in den Baugrund ein. Dadurch ergeben sich einige Besonderheiten gegenüber Gebäuden, die in ebenem Gelände errichtet werden. Zum einen ist immer eine Abdichtung der erdberührten Wände erforderlich, während bei einem nicht unterkellerten Gebäude in der Ebene nur die Bodenplatte abgedichtet werden muss. Zum anderen ist je nach den örtlichen Gegebenheiten mit einer größeren Wassereinwirkung durch Stauwasser zu rechnen, was besondere Maßnahmen erfordert. Gleichzeitig werden die luftseitigen Räume des Untergeschosses oft als Aufenthaltsräume genutzt, sodass hier zusätzliche bauphysikalische Anforderungen zu beachten sind. Dieser Beitrag erläutert die wichtigsten zu beachtenden Regeln und Besonderheiten bei der Planung der Abdichtung.

Wärmebrücken berechnen – Vermeidung von Wärmebrücken nach DIN 4108 Beiblatt 2:2019-06
Das 2019 erschienene Beiblatt 2 der DIN 4108 „Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden; Beiblatt 2: Wärmebrücken – Planungs- und Ausführungsbeispiele“ löst die Altfassung März 2006 und den Normenentwurf von November 2017 ab. Durch die Kombination der DIN V 18599:2018-09 mit der Neufassung der DIN 4108 Beiblatt 2 wird nun eine praxisgerechte Umsetzung des GEG ermöglicht.

NEUE REGELN
Das Gebäudeenergiegesetz 2020 – Inkrafttreten im November 2020
Am 3. Juli 2020 stimmte der Bundesrat dem „Gesetz zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude“ zu. Zuvor, am 18. Juni, hatte der Bundestag das Gebäudeenergiegesetz (GEG) mit Hinweisen an den Bundesrat verabschiedet. Das GEG tritt nun zum 1. November 2020 in Kraft und setzt die Energieeinsparverordnung, das Energieeinsparungsgesetz und das Erneuerbare- Energien-Wärmegesetz außer Kraft.

IM STREITFALL
Von Schwellenlosigkeit und Barrierefreiheit – Zugänge zu Wohngebäuden im Spannungsfeld von Bauwerksabdichtung und Bauordnungsrecht
Das Thema Schwellenlosigkeit wird insbesondere im Zusammenhang mit der Barrierefreiheit von Wohnungen in der Fachwelt teilweise sehr emotional diskutiert. In diesem Artikel wird für Wohngebäude zum einen beschrieben, was hinsichtlich der barrierefreien Zugänglichkeit und Nutzung von Wohnungen wünschenswert und logisch erscheint, und zum anderen dem gegenübergestellt, was bauordnungsrechtlich mindestens erforderlich ist. Im Mittelpunkt steht insbesondere der Zusammenhang zwischen Schwellenlosigkeit und Abdichtung.

Funktion als Pflicht – Nur ein funktionstaugliches und zweckentsprechendes Werk ist mangelfrei
Wie die Praxis zeigt, gehen die meisten Auftragnehmer davon aus, dass ihr Werk mangelfrei ist, wenn sie die Werkleistung nach dem Leistungsverzeichnis, der Baubeschreibung und den Bauplänen sowie den anerkannten Regeln der Technik erbracht haben. Eine Haftung sei dann ausgeschlossen. Hierbei handelt es sich jedoch um einen verbreiteten Irrtum, wie dieser Beitrag zeigen soll.

Hindernisse beseitigen

Kürzlich berichtete die Sendung „quer“ im Bayerischen Rundfunk über einen Fall, bei dem ein Rollstuhlfahrer auf eigene Kosten eine Rampe zu seiner Hochparterrewohnung anbringen ließ. Die Rampe liegt über einer Grünfläche auf der Rückseite des Gebäudes und führt von einer Fenstertür zu einem Gehweg. Bei dem Gebäude handelt es sich um Wohneigentum. Der Knackpunkt: Nach aktuellem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) müssen baulichen Änderungen am Gemeinschaftseigentum in der Regel alle Wohnungseigentümer zustimmen. Wie so oft stellt sich im vorgenannten Fall aber einer der Eigentümer quer und drängt auf Beseitigung oder Einbau eines Hublifts.

Mit dem neuen WEG sollen solche Blockaden verhindert werden. So sollen wichtige bauliche Maßnahmen wie zur energetischen Sanierung oder barrierefreie Umbauten zukünftig nicht mehr der Zustimmung aller Wohnungseigentümer bedürfen. Bleibt zu hoffen, dass im vorgenannten Fall das neue WEG angewendet werden kann, sofern es bald in Kraft tritt. Gleichzeitig zeigt das Beispiel, dass eine Rampe mit geringem Gefälle (bis max. 6 %) geeignet ist, mobilitätseingeschränkten Menschen zu helfen, in ein Gebäude zu gelangen, von dem sie ansonsten aufgrund von Hindernissen wie Treppen ausgeschlossen wären. Dabei müssen aber auch die kleinen Stolperfallen wie Abschlusskanten oder Türschwellen konsequent vermieden werden. Und das trotz des Abdichtungsproblems bei z. B. Eingangsoder Terrassentüren ‒ siehe unseren Artikel ab Seite 48.

Wenn die Barrierefreiheit keine Schwelle zulässt, gibt es Bauteile wie Rinnen oder Gitterroste als flankierende Maßnahmen zur Abdichtung – oder ein geringes Gefälle unterstützt das Ablaufen von Wasser, wie z. B. auch in Bädern. Dabei sind von der ausreichenden Neigung des Gefälles über abgestimmte Anschlusshöhen bis zur notwendigen Trittschalldämmung jedoch zahlreiche Aspekte zu beachten, wie der Artikel „Estrich mit Gefälle“ ab Seite 22 zeigt. Auch auf Flachdächern, die nie ganz so flach sein dürfen bzw. sollten, wie ihr Name suggeriert, erfüllt das Gefälle eine wichtige Funktion und ist daher dringend geboten (nachzulesen ab Seite 29).

Viel Erfolg auch bei „schrägen“ Projekten wünscht Ihnen

Anke Jahn
Chefredakteurin „der bauschaden“