Zur Beurteilung

Erfolgskontrolle einer Schimmelbeseitigung

Vorgehensweise und Rahmenbedingungen

Text: Ilka Toepfer| Foto (Header): © Andrey Popov – stock.adobe.com

Bei einem großen Schimmelbefall ist eine Erfolgskontrolle im Anschluss an die Sanierung des Objekts sehr empfehlenswert. Die Ergebnisse liefern rechtliche Sicherheit für alle Beteiligten und gewähren eine anschließende Raumnutzung ohne möglicherweise gesundheitsbeeinträchtigende Schimmelbestandteile. Welche Schritte zu einer aussagekräftigen Erfolgskontrolle führen, zeigen die kommenden Seiten.

Auszug aus:

der bauschaden
Ausgabe Februar / März 2019
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Schimmelbefall in Innenräumen stellt ein hygienisches Problem und ein Gesundheitsrisiko dar und sollte grundsätzlich fachgerecht entfernt werden. Die allergene, reizende, toxische und geruchliche Wirkung von Schimmelbefall wird durch das Abtöten des Befalls mit Bioziden nicht aufgehoben. Daher ist der Einsatz von Bioziden bis auf wenige Ausnahmen überflüssig. Stattdessen sollten das befallene Material möglichst vollständig ausgebaut und Kontaminationen durch Reinigungsmaßnahmen beseitigt werden. Die Beseitigung eines Schimmelbefalls erfolgt in Anpassung an die Größe des Befalls, der befallenen Bauteile, der Schadensursache und der Nutzungsklasse der betroffenen Räumlichkeiten. Eine solche Sanierung sollte anschließend mit einer Erfolgskontrolle überprüft werden. Zur Durchführung von Erfolgs- oder Sanierungskontrollen äußern sich u. a. diese Verbände und Institutionen in ihren Regelwerken:

• WTA Merkblatt 4-12-16/D [1]
• Schimmelleitfaden des Umweltbundesamts 2017 [2]
• Richtlinie 2014-09-01 des BVS – Netzwerk Schimmel [3]

In welchen Fällen sollte eine Erfolgskontrolle stattfinden?

Das Umweltbundesamt hat für die Einstufung des Schadensausmaßes drei Kategorien definiert [2]:

• Kategorie 1: geringfügiger Schimmelbefall, oberflächlich, Fläche < 20 cm²
• Kategorie 2: geringer bis mittlerer Befall, tiefere Schichten nur wenig betroffen, Fläche < 0,5 m²
• Kategorie 3: großer Schimmelbefall, tiefere Schichten betroffen, Fläche > 0,5 m²

Schäden der Kategorien 1 und 2 können laut Schimmelleitfaden [2] vom Raumnutzer selbst entfernt werden. Ein Befall der Kategorie 3 sollte von einer Fachfirma bearbeitet werden, die über die notwendige Fachkunde und die technische Ausrüstung verfügt [2]. Der Auftraggeber sollte mit der Fachfirma das Sanierungsziel vorab genau festlegen und eine Erfolgskontrolle ankündigen. Die Durchführung einer Sanierungskontrolle ist nicht verpflichtend, aber empfehlenswert und schafft Sicherheit beim Auftraggeber, dem Raumnutzer und dem ausführenden Unternehmen.

Was ist das Sanierungsziel?

Mithilfe der Erfolgskontrolle soll überprüft werden, ob das vorher vereinbarte Sanierungsziel erreicht wurde. In den meisten Fällen wird die Wiederherstellung des „Normalzustands“ angestrebt, das heißt, dass Materialien nicht mehr mit Schimmelpilzen, Hefen und Bakterien bewachsen sind und mikrobielle Kontaminationen nicht über das übliche Maß hinaus bestehen [1]. Der Verbleib von abgetötetem Schimmelbefall wird nicht als Normalzustand betrachtet, sondern bewachsenes Material muss entfernt werden. Somit ist der Einsatz von Bioziden nicht erforderlich und entspricht nicht einer fachgerechten Sanierung [4].

Der Normalzustand wird definiert durch veröffentlichte Hintergrundkonzentrationen, die üblicherweise an Baumaterialien und Oberflächen vorkommen, oder durch Ergebnisse aus Referenzproben von nicht befallenen Oberflächen/Materialien aus dem gleichen Objekt [1].

Sofern ein Ausbau von Materialien nicht möglich oder unverhältnismäßig kostenintensiv ist, kann als Sanierungsziel die Abschottung eines befallenen Materials vereinbart werden. Voraussetzung ist, dass das Material dauerhaft trocken bleibt, sodass nach Abschottung kein Wachstum erfolgen kann, und dass die Abschottung dauerhaft partikeldicht ist [1].

Was beinhaltet eine Erfolgskontrolle?

Die Sanierungskontrolle besteht zunächst aus einer Begehung des Objekts, bei der der Sanierungsbereich und gegebenenfalls benachbarte Räume visuell inspiziert werden [1]. Sofern bereits bei der Begehung augenscheinliche Mängel festgestellt werden, sollten diese behoben werden, bevor weitere Untersuchungen stattfinden. Als mangelhaft werden z. B. Staubablagerungen im gereinigten Bereich, geruchliche Auffälligkeiten oder nicht zurückgebautes, verschimmeltes Material eingestuft [1].

Manche Sanierungsbereiche machen auf den ersten Blick einen sauberen Eindruck, doch der Wischtest mit dem behandschuhten Finger oder einem Tuch auf z. B. Rohrleitungen oder Fensterbänken und die Inspektion von versteckten Bereichen z. B. hinter festen Installationen kann zu dem Ergebnis führen, dass nur unzureichend gereinigt wurde (Bilder 1 und 2). Auch kann in einigen Fällen beobachtet werden, dass verschimmelte Materialien nicht vollständig zurückgebaut (Bilder 3 und 4) oder verschimmeltes Inventar aus dem Sanierungsbereich nicht entfernt wurden.

Bei der Ortsbegehung sollte ferner kontrolliert werden, ob die Ursache für den Schimmelbefall – das Aufkommen von Feuchtigkeit – abgestellt wurde [2]. Der Wiederaufbau ist erst sinnvoll, wenn sichergestellt ist, dass es nicht zu einer erneuten Durchfeuchtung durch dieselbe Ursache kommen kann.

Sofern eine technische Trocknung erforderlich war, sollte im Zuge der Sanierungskontrolle der Feuchtigkeitsgehalt der Materialien gemessen und dokumentiert werden. Zur Durchführung der Messungen gibt das WTA-Merkblatt 4-11-16/D Aufschluss [5].

In Abhängigkeit von der Fragestellung können mikrobiologische Untersuchungen der Raumluft, von Oberflächen und Materialien erforderlich sein, um die Sanierungsarbeiten zu überprüfen. Bis zum Vorliegen der Ergebnisse muss die Abschottung aufrechterhalten werden, um eine Kontamination von anderen Bereichen zu verhindern, sofern die Sporenbelastung im Sanierungsbereich noch zu hoch ist.

Die Vorgehensweise einer Sanierungskontrolle und die angewandten Methoden orientieren sich an dem vorher vereinbarten Sanierungsziel. Dieses kann sich im Verlauf der Sanierung durchaus ändern, wenn z. B. weitere Ursachen für die Feuchtigkeit oder bisher nicht entdecktes verschimmeltes Material gefunden wird. Gegebenenfalls muss dann der Auftrag für das Sanierungsunternehmen erweitert und das Sanierungsziel angepasst werden. Mit der Abnahme der Sanierungsarbeiten durch eine Erfolgskontrolle beginnt für die Sanierungsfirma die Gewährleistung und für den Auftraggeber der Gefahrenübergang des Sanierungsbereichs sowie die Beweislast [6].

Mikrobiologische Untersuchungen im Rahmen der Erfolgskontrolle

Selbst wenn ein Sanierungsbereich bei der visuellen Inspektion gut gereinigt erscheint, können die Luft oder Bauteile noch erhebliche Belastungen mit Pilzsporen aufweisen (Bild 5). Das Erreichen des Sanierungsziels „Normalzustand“ kann also nur über mikrobiologische Untersuchungen gesichert überprüft werden.

Die Analyse von Materialproben kann nachweisen, ob bewachsenes Material ausreichend entfernt wurde, Raumluftmessungen geben Aufschluss über den Erfolg der Reinigung [1].

Bei Sanierungskontrollen ist die Anwendung mikroskopischer Probenauswertungen einer Anzucht auf Nährböden vorzuziehen:

• Die mikroskopische Auswertung kann theoretisch unmittelbar nach der Probenahme erfolgen, so dass die Wartezeit bis zum Vorliegen des Ergebnisses und bis zur Freigabe für den Wiederaufbau stark verkürzt wird. Bei der Anzucht von Schimmelpilzen auf Nährböden (z. B. Luftkeimsammlung) ist eine Wachstumszeit von bis zu 12 Tagen abzuwarten.
• Die Mikroskopie erfasst auch mikrobielle Strukturen, die nicht mehr keimfähig sind. Die Keimfähigkeit kann durch den „Sanierungsstress“ (Verwirbelung, Entzug von Feuchtigkeit und gegebenenfalls Nährstoffen) oder durch den Einsatz von Bioziden verloren gehen. Nicht mehr keimfähige Organismen wachsen auf Nährböden nicht an und werden als Verunreinigung übersehen.

Material- und Oberflächenuntersuchung

Folienkontaktproben sind für die Beurteilung von Oberflächen geeignet, wobei tiefere Schichten der Materialien nicht erfasst werden können. Dies muss bei der Bewertung des Ergebnisses berücksichtigt werden. Die direkte Mikroskopie von Materialproben kann auch an tieferen Schichten erfolgen. Es hängt von der Materialbeschaffenheit ab, welche Methode Aufschluss gibt, ob das Material ausreichend entfernt oder gereinigt wurde.

Bei beiden Methoden kann aufgrund der Mikroskopie unterschieden werden, ob erhöhte Sporenkonzentrationen als Kontamination (ungenügende Reinigung) oder sogar noch Wachstumsstrukturen (ungenügender Rückbau) vorliegen. Die Untersuchung erfolgt nach den Vorgaben der DIN ISO 16000-21 [7].

Raumluftuntersuchung

Die WTA empfiehlt vor der Durchführung der Raumluftmessung eine Mobilisierung von möglicherweise verbliebenen Pilzbestandteilen auf den Oberflächen, da die Messung ohne Mobilisierung zu undefinierten und nicht reproduzierbaren Ergebnissen führt. Für die Mobilisierung werden wenigstens 50 % der Oberflächen mit einer Strömungsgeschwindigkeit von 1 bis 4 m/sec mit einem Ventilator gezielt angeblasen. Die Raumluftmessung sollte 10 Minuten nach der Mobilisierung erfolgen [1].

Für die Raumluftmessung werden Partikel auf beschichteten Objektträgern impaktiert und die Gesamtsporenzahl pro m³ Luft mikroskopisch bestimmt. Die Durchführung und Auswertung erfolgt nach DIN ISO 16000-20 [8]. Sofern durch die Mobilisierung bereits augenscheinlich wahrnehmbar Staub aufgewirbelt wird, ist die Durchführung der Messung nicht mehr sinnvoll, und eine Nachreinigung sollte erfolgen.

Eine Referenzmessung ist nicht zwangsläufig erforderlich. Die Bewertung der Ergebnisse erfolgt nach den von der WTA veröffentlichten Bewertungskriterien [1]. Die Anwendung des im Schimmelleitfaden [2] veröffentlichten Bewertungsschemas ist nicht sinnvoll, da dieses für genutzte Innenräume und nicht für Baustellen entwickelt wurde.

Eine Referenzmessung am gleichen Messpunkt vor der Mobilisierung im Ruhezustand zeigt im Vergleich zur Messung nach der Mobilisierung das Ausmaß der mobilisierbaren Pilzbestandteile auf den Oberflächen, die gereinigt wurden. Dies erhöht die Aussagekraft bezüglich der Reinigungsqualität. Die Referenzmessung im Ruhezustand darf frühestens 12 Stunden nach dem Ausschalten von gebläseunterstützten Geräten erfolgen.

Sofern der Sanierungsbereich regelmäßig Luftaustausch mit der Außenluft hat, kann eine Außenluftmessung als Referenz herangezogen werden. Diese sollte in dem Bereich vor dem Gebäude erfolgen, an dem die Außenluft üblicherweise in das Gebäude einströmt. Ferner sollte im Außenbereich die Nähe von Kontaminationsquellen wie Mülltonnen, Kompost usw. vermieden werden.

Bei einigen Fragestellungen kann auch die Messung von benachbarten Räumlichkeiten außerhalb des Sanierungsbereichs erforderlich sein. Somit kann geklärt werden, ob vor oder während der Sanierung eine Kontamination dieser Räumlichkeiten erfolgt ist.

Aus medizinischen Gründen kann die zusätzliche Durchführung von Luftkeimmessungen, also der Beaufschlagung von Nährböden, sinnvoll sein, da hierbei keimfähige, pathogene Pilzarten erfasst werden können (z. B. in Krankhäusern, Arztpraxen) [5].

Wer sollte eine Erfolgskontrolle durchführen?

Die Erfolgskontrollen sollten grundsätzlich von unabhängigen Fachleuten und nicht von der Sanierungs- und/oder Trocknungsfirma durchgeführt werden. Die unterschiedlichen Bereiche können in Abhängigkeit ihrer Komplexität von einem oder mehreren Sachverständigen abgedeckt werden:

• mikrobiologische Kontrolle
• Kontrolle der Ursachenbeseitigung
• Kontrolle des Trocknungserfolgs

Sofern bei der mikrobiologischen Kontrolle Luft- oder Materialproben genommen werden, sollte die Untersuchung der Proben in einem unabhängigen Labor durchgeführt werden. Auf diese Weise wird die Untersuchung von der Probenahme und Bewertung personell getrennt. Sowohl der Probenehmer als auch das untersuchende Labor müssen über ein nachvollziehbares Qualitätssicherungssystem verfügen [1].

Wann erfolgt die Erfolgskontrolle?

Die mikrobiologische Erfolgskontrolle sollte nach dem Abschluss des Rückbaus der verschimmelten Materialien sowie der gründlichen Reinigung und vor Aufhebung der Abschottung durchgeführt werden [2]. Raumluftuntersuchungen sollten frühestens 12 Stunden nach Beendigung der letzten Arbeiten und nach Abschalten von gebläseunterstützten Geräten wie Luftfilter-, Unterdruckhalte- und Trocknungsgeräten erfolgen [1], sofern eine Referenzmessung im Ruhezustand durchgeführt werden soll. Zwischen dem Abschluss der Sanierungsarbeiten und dem Vorliegen der Untersuchungsergebnisse der Sanierungskontrolle sollte niemand außer Mitarbeitern der Sanierungsfirma und den Sachverständigen Zutritt zum Sanierungsbereich erhalten, um erneute Kontaminationen auszuschließen.

Der Zeitpunkt für die Kontrolle der Ursachenbeseitigung hängt von der Ursache selbst und den durchzuführenden Maßnahmen ab. Ein Leck am Rohrleitungssystem wird unmittelbar nach dem Entdecken repariert und kann somit bereits vor dem Rückbau der verschimmelten Materialien überprüft werden. Andere Ursachen sind aufwendiger zu beheben und müssen gegebenenfalls in mehreren Schritten überprüft werden.

Der Fortschritt einer technischen Trocknung wird begleitend von der entsprechenden Trocknungsfirma gemessen. Eine unabhängige Erfolgskontrolle sollte nach Abschluss der Trocknungsmaßnahme erfolgen. Sinnvoll ist die Durchführung der Kontrolle vor dem Wiederaufbau, um gegebenenfalls die Trocknung verlängern zu können, ohne neue Materialien zu beeinträchtigen.

Literatur

[1] WTA-Merkblatt 4-12-16/D Ziele und Kontrolle von Schimmelpilzschadenssanierungen in Innenräumen. Wissenschaftlich- Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege e. V. – WTA –, München, Ausgabe 11/2016

[2] Umweltbundesamt (Hrsg.): Leitfaden zur Vorbeugung, Erfassung und Sanierung von Schimmelbefall in Gebäuden. Umweltbundesamt, Dessau-Roßlau 2017

[3] Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e. V. (BVS), Netzwerk Schimmel e. V. (Hrsg.): Richtlinie zum sachgerechten Umgang mit Schimmelpilzschäden in Gebäuden – Erkennen, Bewerten und Instandsetzen. 2. überarbeitete Fassung, Berlin/Wiefelstede, Ausgabe 2014-09-01

[4] Umweltbundesamt: Schimmelbefall in der Wohnung. Pressemitteilung 026/09, abgerufen am 13.12.2018, https://www. umweltbundesamt.de/presse/pressemitteilungen/ schimmelbefall-in-der-wohnung

[5] WTA-Merkblatt 4-11-16/D Messung des Wassergehalts bzw. der Feuchte von mineralischen Baustoffen. Wissenschaftlich- Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege e. V. – WTA –, München, Ausgabe 03/2016

[6] Münzenberg, U.; Lorenz, W.: Messstrategie und Bewertungshilfe zur Sanierungskontrolle der Feinreinigung nach einer Schimmelpilzsanierung. In: Tagungsband der 18. Pilztagung des VDB am 1. und 2. Juli 2014, S. 79–92

[7] DIN ISO 16000-21:2014-05 Innenraumluftverunreinigungen – Teil 21: Nachweis und Zählung von Schimmelpilzen – Probenahme von Materialien

[8] DIN ISO 16000-20:2015-11 Innenraumluftverunreinigungen – Teil 20: Nachweis und Zählung von Schimmelpilzen – Bestimmung der Gesamtsporenzahl

Zur Person

Dr. Dipl.-Biol. Ilka Toepfer
ist Geschäftsführerin des Analytikund Beratungsinstituts für Innenraumschadstoffe (ABIS GmbH), einem An-Institut der Hochschule Emden, mit Niederlassung in Oldenburg. Sie ist von der IHK Oldenburg vereidigte und öffentlich bestellte Sachverständige für Schimmelpilze in Innenräumen. Dr. Ilka Toepfer arbeitet seit dem Jahr 2000 im Bereich der Innenraumuntersuchungen und Schimmelpilzanalyse.

Kontakt
www.abis-analytik.de

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